Auch Masern oder Mumps gehören dazu: Um Infektionskrankheiten effektiv bekämpfen zu können, sind manche Infektionskrankheiten meldepflichtig. Welche das noch sind, darüber können Sie sich hier informieren
Wo viele Menschen gemeinsam leben, haben Krankheiten günstige Bedingungen übertragen zu werden. Das Gesundheitsamt trägt mit seinen Kontrollen und Hygieneberatungen dazu bei, sowohl das Auftreten als auch die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen zu verhüten.
Wir beraten und überwachen medizinische Einrichtungen, um dadurch die Anzahl der Übertragungen von Infektionen in diesen Einrichtungen zu senken, die Bevölkerung davor zu schützen und hygienische Qualitätsstandards sicherzustellen.
Fußpflegepraxen, Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios üben beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten aus, bei denen Krankheitserreger durch Körperflüssigkeiten übertragen werden können. Deshalb werden sie vom Gesundheitsamt überwacht.
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Deshalb wird es auch besonders sorgfältig geprüft. Wie Trinkwasseranlagen betrieben und überwacht werden, das regeln bundesweite Gesetze und Verordnungen, damit die gute Qualität unseres Trinkwassers zu jeder Zeit sichergestellt ist.
Ob Hallenbad, Freibad oder Badesee: Schwimmen ist ein beliebtes Freizeitvergnügen. Die Qualität des Badewassers spielt dabei eine große Rolle, damit keine Krankheiten übertragen werden. Dieses wird vom Gesundheitsamt kontrolliert.
Schimmel in der Wohnung, Luftverschmutzung, Lärm und Allergien: Die Umwelt birgt so manches Risiko. Das Gesundheitsamt bietet Ihnen mit seiner Umwelthygiene-Beratung bei Fragen eine Anlaufstelle.
Wenn Sie Informationen oder Beratung zum Thema HIV/AIDS und andere sexuell übertragbaren Erkrankungen suchen, können sich an unsere Beratungsstelle wenden – anonym und kostenlos. Bei Bedarf bieten wir auch einen HIV-Antikörper-Test an.
Multiresistente Erreger (MRE) sind Bakterien, gegen die die meisten Antibiotika unwirksam sind. Um diesem Problem effektiv entgegenzutreten, haben sich fünf mittelhessische Landkreise zusammengeschlossen und das MRE-Netz Mittelhessen gegründet.
Das Gesetz gilt seit 01.03.2020. Es soll den Schutz vor Masernerkrankungen in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.