Sie sind Arzt, Zahnärztin, Psychiaterin oder Heilpraktiker oder üben einen anderen Fachberuf aus dem Gesundheitswesen aus und wollen sich im Landkreis Gießen niederlasssen. Dann ist eine Anmeldung bei unserem Gesundheitsamt notwendig. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen.
Wenn Sie sich als Heilpraktiker/in niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Das Gesundheitsamt hat die Berufsaufsicht inne. Zweimal im Jahr nimmt es außerdem die schriftliche und mündliche Heilpraktikerüberprüfung ab.
Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Diese stellt sicher, dass alle Prostituierten Zugang zu wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten. Es handelt sich nicht um eine Untersuchung, sondern um ein beratendes Gespräch.