Die Corona-Pandemie, die 2020 begann, hatte drastische Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Mittlerweile gibt es keine Beschränkungen mehr für das öffentliche Leben. Allerdings gibt es Möglichkeiten zur Förderung oder einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung.
Gesundheitsförderung hilft Erkrankungen zu vermeiden und Gesundheit aktiv zu erhalten. Sie möchte auch die Rahmenbedingungen in allen Lebensbereichen so gestalten, dass gesundheitsfördernde Faktoren unterstützt und krankmachende Einflüsse vermieden werden.
Beratung und Hilfe bei seelischen Problemen bietet der Sozialpsychiatrische Dienst an. Er ist Ansprechpartner für Menschen ab 18 Jahren in der Stadt und im Landkreis Gießen, auch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die sich Sorgen um Menschen mit psychischen Problemen machen.
Die rechtliche Betreuung dient dem Wohl von Erwachsenen, die sich nicht selbst vertreten können. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Gießen bietet Rat und Unterstützung zu diesem Thema oder zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
Das Gesundheitsamt stellt sicher, dass übertragbare Krankheiten bei Menschen verhütet und bekämpft, die Anforderungen an eine einwandfreie Trink- und Badewasserqualität eingehalten sowie gesundheitsgefährdende Umwelteinflüsse früh erkannt und vorsorgliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Der Jugendärztliche Dienst betreut vorbeugend und berät Kinder und Jugendliche und auch deren Eltern. Er untersucht Kinder auf ihre Schulfähigkeit, berät Behinderte, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und verantwortet die Gesundheitsberichterstattung.
Die Gesundheitsämter nehmen amtsärztliche Untersuchungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen. Dies gilt insbesondere für öffentliche Bedienstete und Bewerberinnen und Bewerber für den Öffentlichen Dienst im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis.
Sie wollen sich mit einem Beruf im Gesundheitswesen selbstständig machen? Im Rahmen der Berufsaufsicht ist das Gesundheitsamt hierfür zuständig. Das trifft auch zu, wenn Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker eine Erlaubnis zur Betätigung beantragt haben.
Sonne, Liege, Strand: Im Urlaub will der Mensch entspannen. Gedanken an Medikamente oder Impfung dürfen auch weit weg sein – wenn Sie Vorsorge getroffen haben. Damit Sie nicht unerlaubt ein Medikament einführen und keine bösen medizinischen Überraschungen mitbringen, beraten wir Sie gerne.