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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Dieser komplexe Themenbereich unterliegt einer gesetzgeberischen Dynamik und muss in kurzen Zeitabständen aktualisiert werden.

 

Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt auf mit dem Kompetenzzentrum Flucht und Integration,
Tel. 0641 9393-452, wenn es um Fragestellungen geht wie:

  • Dürfen Asylsuchende arbeiten?
  • Wann dürfen hochqualifizierte Flüchtlinge arbeiten?
  • Wann darf eine Ausbildung begonnen werden?
  • Dürfen Asylsuchende ein Praktikum, Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren?
  • Wie ist es mit gemeinnütziger Arbeit?

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss

Flüchtlingswesen
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Tel. 0641 9390 0

 

 E-Mail:
faq-fluechtlinge@lkgi.de