Dieser komplexe Themenbereich unterliegt einer gesetzgeberischen Dynamik und muss in kurzen Zeitabständen aktualisiert werden.
Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt auf mit dem Kompetenzzentrum Flucht und Integration,
Tel. 0641 9393-452, wenn es um Fragestellungen geht wie:
- Dürfen Asylsuchende arbeiten?
- Wann dürfen hochqualifizierte Flüchtlinge arbeiten?
- Wann darf eine Ausbildung begonnen werden?
- Dürfen Asylsuchende ein Praktikum, Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren?
- Wie ist es mit gemeinnütziger Arbeit?