Der Wahlausschuss stellt nach der Kommunalwahl unter anderem fest, welche Bewerber als Kreistagsabgeordnete gewählt worden sind.
Die letzte Kommunalwahl fand am 6. März 2016 statt. Nach der Kommunalwahl nehmen die gewählten Mandats- und Amtsträger ihre Tätigkeiten wahr. Einige, wie die Kreistagsabgeordneten, werden als Mandatsträger direkt gewählt. Andere werden durch den Kreistag oder andere Kreisorgane indirekt gewählt.
Neben den obersten Organen des Landkreises, also dem Kreistag als Vertretungsorgan sowie dem Kreisausschuss als Verwaltungsorgan, gibt es den Kreisausländerbeirat, der beim Landkreis Gießen auf freiwilliger Basis eingerichtet wurde und dessen Mitglieder von den ausländischen Einwohnern nach den bekannten Wahlgrundsätzen gewählt werden, sowie einige gesetzliche Hilfsorgane der Kreisgremien (Kreistagsausschüsse und Kommissionen) und sonstige auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis gebildete Gremien wie Beiräte und andere.