Satzungen

Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die in seine Zuständigkeit fallen, regelt der Landkreis Gießen über eigene Satzungen. Dieses Satzungsrecht ist durch die Garantie zur Selbstverwaltung im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie in der hessischen Verfassung für die Städte und Gemeinden und auch für die Kreisebene gegeben.

Die Satzungen regeln unter anderem Rechte, Pflichten, Gebühren und Zuschüsse; sie gelten räumlich für das Kreisgebiet und gegenständlich für die Kreisangelegenheiten. Der zeitliche Geltungsbereich ergibt sich aus der jeweiligen Satzung selbst.

Alle Satzungen und weiteren Regelungen des Landkreises zusammen bilden das Kreisrecht. Die Satzungen des Landkreises werden vom Kreistag beschlossen, vom Kreisausschuss ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut des Landkreises. Die Geschäftsordnungen regeln die Ordnung in den Kreisgremien.

Die folgenden Links geben neben der Hauptsatzung einen Überblick über die verschiedenen Satzungen des Landkreises Gießen.