mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein großes, illustriertes Zeichen.Jeder hat seine eigene Vorstellung von einer Katastrophe. Ist für den einen schon ein kleiner Unfall eine Katastrophe, so sind für die Katastrophenschutzbehörden erst fest definierte Vorfälle unter diesem Begriff zu finden. Dazu gehören in Hessen Einsatzlagen wie Wetterereignisse mit lang anhaltendem Starkregen, Sturm, Hitze oder Hochwasser, Unfälle im Bereich der chemischen Industrie, der Absturz eines Großflugszeugs, Bahnunfälle mit einer großen Anzahl an Beteiligten oder Terroranschläge.

 

Als Katastrophe wird grundsätzlich ein Ereignis bezeichnet, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.


Diese einheitliche Lenkung wird durch den Katastrophenschutzstab sichergestellt.

 

Im Jahr 2000 erstellte der Landesbeitat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz eine Gefährdungsanalyse für das Bundesland Hessen. Hier wurden alle Gefahren erfasst und bewertet. Diese Gefährdungsanalyse ist die Grundlage für das aktuelle Katastrophenschutzkonzept in Hessen. Alle 26 Landkreise und kreisfreien Städte sind als untere Katastrophenschutzbehörde aufgefordert, sich mit der Thematik einer Katastrophe zu beschäftigen und Abwehrmaßnahmen zu erarbeiten.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Gefahrenabwehr

 

Gefahrenabwehrzentrum Gießen
Stolzenmorgen 19
35394 Gießen

 

Hans-Joachim Haaf

 
Tel. 0641 79504-3200

 Fax 0641 79504-3099

 

 Brand-Katastrophenschutz@lkgi.de