Eine Fahrerlaubnis muss neu erteilt werden, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch eine Behörde entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wollen. Den Antrag auf Neuerteilung müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle stellen.
Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, kann der Antrag bereits sechs Monate vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist gestellt werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil Sie einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, muss dies nachgeholt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten, z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorlegen müssen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde oder beachten das Informationsschreiben der Fahrerlaubnisbehörde, das Ihnen einige Wochen nach der Entziehung der Fahrerlaubnis zugegangen ist.