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Gelagertes Holz.Wie viel Holz kann ohne Bauantrag gelagert werden? 

In Zeiten stetiger Preissteigerung der fossilen Energien erfreut sich die Brennholzgewinnung für den privaten Gebrauch immer größerer Beliebtheit. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage nach der entsprechenden Lagerung.
 
Nach Paragraf 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) sind laut Anlage zu §63, Abschnitt I, Nummer 12.8 Plätze für das landschaftsangepasste Lagern von Brennholz für den Eigenbedarf mit bis zu 40 Kubikmeter Rauminhalt je Flurstück baugenehmigungsfrei.
Das bedeutet im Klartext: hierfür muss kein Bauantrag gestellt werden. 
 
Da die heutigen Grundstücksflächen immer kleiner werden, bleibt oftmals nur die Lagerung an der Grundstücksgrenze. Hierzu gibt Ihnen der Gesetzgeber nach §6 Abs. 10 Nummer 8  der Hessischen Bauordnung die Möglichkeit an Nachbargrenzen oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen einen Holzlagerplatz mit Lagerungen bis zu einem Meter Höhe über der Geländeoberfläche und 6 Meter Länge je Grundstücksgrenze vorzunehmen. Hierfür wird keine Nachbarzustimmung benötigt.
 
Wichtig!
 
Bei beabsichtigten Lagerungen im Außenbereich nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde auf, da hierfür eventuell eine naturschutzrechtliche Genehmigung notwendig ist.
Generell raten wir die vorherige Kontaktaufnahme mit uns an.
 

 

 

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Landkreis Gießen

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