Darlehen
Nach langer und reiflicher Überlegung sind die Würfel endlich gefallen. Ja, wir wollen bauen oder ein Haus kaufen. Wir freuen uns sehr, Sie hierbei möglicherweise auch unterstützen zu können. Möglich machen dies zwei Förderprogramme, die durch das Land Hessen unterstützt werden.
Werden die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten, steht für Wohnhausneubauten das sogenannte Hessen-Baudarlehen zur Verfügung. Wenn Sie sich zum Kauf einer bereits bestehenden Immobilie entschlossen haben, steht Ihnen das Hessen-Darlehen (Bestandserwerb) zur Verfügung.
Weitere Informationen darüber finden Sie hier.
Zuschüsse
Zuschüsse zu behindertengerechten Umbau von selbstgenutzten Wohneigentum
Es kann jeden, immer und überall passieren – sei es durch Fahrlässigkeit oder durch Fremdverschulden. Von ein auf die andere Sekunde ist nichts mehr, wie es vorher war. Einen solchen Schicksalsschlag muss man erst mal persönlich verarbeiten und lernen mit der Einschränkung umzugehen. Was aber folgt, sind auch Umbaumaßnahmen im eigenen Haus: Türen verbreitern, Möbelstücke in der Höhe angleichen oder das Bad umbauen.
Bei diesen zumeist kostenintensiven Maßnahmen lässt der Staat Sie nicht im Stich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten. Für das angesprochene Programm finden Sie hier noch einmal die wichtigsten Daten und Fakten:
Programmname | Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum |
Zielgruppe | Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen, und deren Angehörige |
Programmtyp | Zuschuss |
Kurzinfo | Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). |
Eckpunkte |
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Für dieses Förderprogramm bestehen Fördermittelkontingente. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Wohnungsbauförderstelle, ob noch Fördermittel vorhanden sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.