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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Haus aus Puzzleteilen wird um einen Geldschein ergänzt.Darlehen

Nach langer und reiflicher Überlegung sind die Würfel endlich gefallen. Ja, wir wollen bauen oder ein Haus kaufen. Wir freuen uns sehr, Sie hierbei möglicherweise auch unterstützen zu können. Möglich machen dies zwei Förderprogramme, die durch das Land Hessen unterstützt werden.

 

Werden die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten, steht für Wohnhausneubauten das sogenannte Hessen-Baudarlehen zur Verfügung. Wenn Sie sich zum Kauf einer bereits bestehenden Immobilie entschlossen haben, steht Ihnen das Hessen-Darlehen (Bestandserwerb) zur Verfügung.

 

Weitere Informationen darüber finden Sie hier.

 

 

Zuschüsse

Zuschüsse zu behindertengerechten Umbau von selbstgenutzten Wohneigentum

 

Es kann jeden, immer und überall passieren – sei es durch Fahrlässigkeit oder durch Fremdverschulden. Von ein auf die andere Sekunde ist nichts mehr, wie es vorher war. Einen solchen Schicksalsschlag muss man erst mal persönlich verarbeiten und lernen mit der Einschränkung umzugehen. Was aber folgt, sind auch Umbaumaßnahmen im eigenen Haus: Türen verbreitern, Möbelstücke in der Höhe angleichen oder das Bad umbauen.

 

Bei diesen zumeist kostenintensiven Maßnahmen lässt der Staat Sie nicht im Stich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten. Für das angesprochene Programm finden Sie hier noch einmal die wichtigsten Daten und Fakten:

 

Programmname Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Zielgruppe Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen, und deren Angehörige
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld).
Eckpunkte
  • die Höhe des Zuschusses beträgt max. 12.500 Euro
  • der Kostenzuschuss wird in der Regel in einer Summe nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Schlussabrechnung ausgezahlt
  • keine Einkommensgrenzen
  • Umbau wurde noch nicht begonnen
  • Wohnung muss selbst genutzt sein, d.h. sie wird vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt
  • es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist
  • der Umbau soll den Bedürfnissen der die Wohnung nutzenden behinderten Person entsprechen
  • eine Förderung erfolgt nur, wenn Fördermittel zur Verfügung stehen

 

Für dieses Förderprogramm bestehen Fördermittelkontingente. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Wohnungsbauförderstelle, ob noch Fördermittel vorhanden sind.


Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Bauaufsicht

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Daniel Hepp

Tel. 0641 9390-1443

Fax 0641 9390-1585

wohnbaufoerderung@lkgi.de

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