Der Landkreis Gießen möchte Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles bei einer denkmalverträglichen energetischen Sanierung unterstützen und hat sich deshalb in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege zu einem eigenen Förderprogramm für Denkmaleigentümer entschieden.
Hierfür ist ein gemeinsamer Fördertopf von Landkreis und Landesamt bereitgestellt worden. Die Mittel sollen für Beratung und Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Denkmals sind, die das charakteristische Erscheinungsbild des Denkmals bewahren und der Substanz keinen Schaden zufügen.
Nähere Informationen über förderfähige Maßnahmen und Vergabekriterien sind bei der Denkmalschutzbehörde bzw. als Download erhältlich.