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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine Schar von Kindern beim Essenholen in der Kantine.

Die ganztägig arbeitenden Schulen im Landkreis Gießen sind nach verschiedenen Angebotsformen organisiert.

 

Der Schulträger gewährleistet, dass für das Mittagessenangebot genügend Personal zur Verfügung steht und stellt die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das Ganztagsangebot sicher.

 

Darüber hinaus soll für den Ganztagsbereich die folgende Mindestausstattung an Räumlichkeiten zur Verfügung stehen: Speiseraum gegebenenfalls in Kombination mit einer Cafeteria, Schulbibliothek, EDV-Raum, Räume für die Hausaufgabenhilfe, Arbeitsgruppen und Betreuung sowie Ruhe- und Bewegungsbereiche.

 

Mögliche Angebotsformen ganztägig arbeitender Schulen, für die sich Schulen bewerben können:

 

• Profil 1
Schulen mit Ganztagsangeboten „Profil 1“ decken an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot von 7 Zeitstunden von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr ab. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, nach Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Verbindlichkeit zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.

 

• PfN – Pakt für den Nachmittag
Die im Rahmen des „Pakts für den Nachmittag“ ganztägig arbeitenden Grundschulen bieten ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot an 5 Tagen in der Woche an. Eltern haben die Wahl zwischen zwei verbindlichen Angeboten.
Angebot A: 07:30/07:45 Uhr – 14:30/15:00 Uhr
Angebot B: 07:30/07:45 Uhr – 16:30/17:00 Uhr.
Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, nach Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch eine Verbindlichkeit zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.

 

• Profil 2
Schulen mit Ganztagsangeboten „Profil 2“ bieten an fünf  Tagen ein Angebot von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr/17:00 Uhr an. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, nach Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Verbindlichkeit zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.

 

• Profil 3
Schulen mit Ganztagsangeboten „Profil 3“ bieten an fünf Tagen in der Woche Betreuung, Unterricht und Ganztagsangebote in der Zeit von 07:30 Uhr bis 16:00/17:00 Uhr an. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil der Schülerschaft verpflichtend. Ziel aller ganztägigen Angebotsform an Schulen ist es Bildung, Betreuung und soziales Lernen miteinander zu verknüpfen.

 

 

Die 10 Bausteine – Die Ganztagsschule…

1.  …ist räumlich, sachlich und personell so ausgestattet, dass sie den individuellen Ansprüchen aller Kinder und Jugendlichen auf umfassende Bildung und Betreuung gerecht werden kann. Die erheblichen zusätzlichen Investitionen und Kosten in die „präventive“ Arbeit der Ganztagsschule reduzieren die immensen Folgekosten, die durch unzureichende Bildung und ungesunde Lebensführung entstehen.

 

2. …ermöglicht durch eine verbesserte Zeitstruktur die Rhythmisierung des schulischen Lernens und schafft damit eine neue Schulkultur. Arbeiten, Lernen und Freizeit werden durch eine Entzerrung des Vormittags auf den gesamten Tag verteilt. Dieser Wechsel von Anspannung und Entspannung, von Phasen gemeinsamen und individuellen Lernens unterstützt und fördert die Lernprozesse. Ein angemessenes Rhythmisierungskonzept umfasst die Stunde, den Tag, die Woche und das Schuljahr.

 

3.  …ermöglicht fächerübergreifendes, projektorientiertes aber auch handlungs- und kompetenzorientiertes Lernen in Zusammenhängen. Dabei berücksichtigt die Ganztagsschule besonders die Heterogenität der Schülerschaft. In einer angemessenen Mischung aus Bildungs-, Betreuungs-, Förder- und Freizeitangeboten werden die Lern- und Freizeitbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen durch den ganzheitlichen Ansatz gefördert.

 

4. …ermöglicht eine neue Übungs- und Aufgabenkultur. Sie gibt Zeit zum Üben und zur Integration von Aufgaben in den Tagesablauf. Durch ein Konzept für eine Lern- und Aufgabenkultur können die traditionellen Hausaufgaben an der Ganztagsschule entfallen.

 

5. …schafft die Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Als eine Schule, die alle Kinder willkommen heißt, macht sie den Prozess der Inklusion erst möglich.

 

6. …bietet Raum und Zeit für persönliche Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern und allen an der Schule tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie ermöglicht stabile persönliche Beziehungen, die eine wichtige Voraussetzung für den Lernerfolg sind.

 

7. …entwickelt sich zur „Gesunden Schule“ durch ein breit angelegtes Bewegungsangebot und ein gesundheitsförderndes Verpflegungskonzept. Auch durch die Gestaltung von Räumen und Außenflächen der Schule werden wesentliche Aspekte einer ökologischen Erziehung an der Ganztagsschule besser umgesetzt.

 

8. …fördert das soziale Engagement von Kindern und Jugendlichen durch ihre Teilhabe und Mitbestimmung an der Gestaltung der Schule. Die Ganztagsschule unterstützt Eltern in ihrem Erziehungsauftrag durch angemessene Beratung und sie kooperiert eng mit ihnen im Sinne einer Erziehungspartnerschaft. Auch durch das Engagement in einem Förderverein werden die Eltern in die Arbeit der Ganztagsschule eingebunden.

 

9. …ermöglicht die Bildung einer Schulgemeinschaft durch entsprechende Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Sozialpädagogen/-innen, ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, Eltern, Künstler/-innen, Handwerker/-innen und Verwaltungsangestellte wirken in dem ganzheitlichen Konzept der Ganztagsschule zusammen.

 

10. …öffnet sich zum Stadtteil mit allen außerschulischen Partnern des sozialen Umfeldes. Sie integriert sich als Stadtteilschule in das Konzept einer kommunalen Bildungslandschaft. Bei der Kooperation der verschiedenen Institutionen, Vereine und Akteure der Bildung und Erziehung kommt den Kommunen und Schulträgem eine besondere Verantwortung zu. Die enge Kooperation mit außerschulischen Partnern erleichtert eine positive Bewältigung aller Übergangsprozesse z.B. sowohl vom Kindergarten in die Schule als auch von der Schule in den Beruf bzw. in das Studium.

 

 

Zuschüsse

Die Ganztagsschule wird unterstützt von Zuwendungen des Kreises und des Landes.

• Kreiszuwendungen für „Betreuungsangebote an Grundschulen“ Der Landkreis Gießen fördert die Elternvereine von Grund- und Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernhilfe nach einer eigenen Kreisrichtlinie. Schwerpunkt ist hierbei die direkte Förderung, orientiert an der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder je Verein. Dies sind 55 Euro pro Kind und Halbjahr. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie rechts in der Infospalte.

 

• Landeszuwendungen für „Betreuungsangebote an Grundschulen“ Neben dieser Richtlinie gibt es eine Förderung aus Landesmitteln für die Betreuten Grundschulen, die sich überwiegend in Trägerschaft von Förder- oder Elternvereinen befinden. Das Land Hessen stellt hier dem Schulträger für alle Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernhilfe  jeweils Mittel in Höhe von 5.112,96 Euro je Schule und Jahr zur Verfügung. Nach den Vorgaben des Landes Hessen entscheiden die Schulträger entsprechend den Bedürfnissen vor Ort über den Einsatz dieser Mittel. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie rechts in der Infospalte. (Link zur Kreisrichtlinie).

 

• Mittel für „Ganztägig arbeitende Schulen“/“Pakt für den Nachmittag“ Im Rahmen der Ganztagsangebote an Schulen hat das Hessische Kultusministerium ein Förderprogramm „Ganztägig arbeitende Schulen“ und „Pakt für den Nachmittag“ verabschiedet. Grundlage hierfür ist Paragraf 15 des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen. Diese Mittel können alle Schulen im Landkreis Gießen für die Umsetzung eines  schulischen Ganztagsangebotes beantragen. Der Schulträger erhält im Rahmen eines Zuwendungsbescheides für den Ganztagsbereich Stellen und/oder Mittel statt Stellen und verwaltet die Zuwendung selbst. Die zugewiesenen Stellen des Hessischen Kultusministeriums (HKM) für den Ganztagsbereich kann die Schule in Eigenverantwortung in Stelle als Mittel oder Lehrerstunden aufteilen. Die Mittel dürfen für Personal- und Sachkosten ausgegeben werden.

 

Das Hessische Kultusministerium sowie das Staatliche Schulamt Gießen bieten zu dem Thema „Ganztagsschulen“ weitere Informationen an.  

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Schulen

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Teamleitung:

Nicole Kohl-Massey
Tel. 0641 9390-1560

nicole.kohl-massey@lkgi.de

 

Welche Sachbearbeiterin aus dem 'Team Ganztag' für Sie zuständig ist, zeigt diese Übersicht.