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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Figuren mit Zahnrädern.Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Angebote im Sinne einer Einheit der Jugendhilfe ergänzen. An diesem Prinzip orientiert sich auch unsere Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Diensten und freien Trägern im Landkreis Gießen, denen das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen ebenfalls am Herzen liegt.

 

 

Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Unsere Planungen dienen zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Entwicklung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel besteht darin, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen.

 

Dafür wollen wir ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stellen.

 

Dabei gilt es sowohl gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien bedingen, als auch die fachliche Qualität und den dafür notwendigen Standard in den Diensten, Maßnahmen und Angeboten der kommunalen Jugendhilfe stetig weiterzuentwickeln.

 

 

Heim- und Trägeraufsicht

Eine Einrichtung, die Kinder und Jugendliche ganztags oder für einen Teil des Tages betreut, braucht eine staatliche Betriebserlaubnis. Dies dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Die Betriebserlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und wird auf Antrag über das örtliche Jugendamt an das Hessische Sozialministerium weitergeleitet.

 

 

Fachcontrolling

Mit unserem Fachcontrolling überwachen wir relevante Vorgänge innerhalb und außerhalb des Jugendamtes – auch im Zusammenwirken mit anderen Leistungserbringern. So erhalten wir die Informationen und Erkenntnisse, die uns Impulse für Veränderungen geben können.

 

 

Leistungsvereinbarungen

Das Jugendamt schließt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe mit Trägern von Einrichtungen Leistungsvereinbarungen ab. Darin wird das Angebot der Einrichtung genau beschrieben. Neben den Leistungsvereinbarungen werden Vereinbarungen über das Entgelt und über die Qualitätsentwicklung geschlossen.

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Kinder- und Jugendhilfe
Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Iris Manthey

Tel. 0641 9390-9797

iris.manthey@lkgi.de

 

Mirjam Langbehn

Tel. 0641 9390-9539

mirjam.langbehn@lkgi.de