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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Die Ehrenamtscard des Landkreises Gießen.Die Ehrenamts-Card soll sichtbarer Ausdruck der öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung sein. Sie gilt zugleich als „Danke“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft einsetzen.

 

Wir wollen den engagierten Menschen etwas von dem zurück geben, was sie an Kraft und Engagement für andere investieren. Was Millionen von freiwillig Engagierten gerade auch in Hessen tun, ist oft wenig sichtbar und wird in der Öffentlichkeit nicht immer genügend gewürdigt. Unser Staat und unsere Gesellschaft - wir - sind dringend auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen.

 

Mit nur etwas Aufmerksamkeit können wir die vielfältigen ehrenamtlichen Leistungen in unseren Städten und Gemeinden, im Landkreis Gießen, unmittelbar erleben.

 

Zuhören, miteinander reden, Phantasie entwickeln und kreativ sein, motivieren, anpacken, mitfühlen, unterstützen und helfen - das ist ehrenamtliche Arbeit.

 

In allen Bereichen unserer Gesellschaft stiften Ehrenamtliche Lebensqualität. Ehrenamtliche sind die Knotenpunkte im bürgerschaftlichen Netzwerk!

 

Wir wollen den engagierten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises sagen,

  • dass ehrenamtliche Arbeit eine große Wirkung und Bedeutung hat,
  • dass sie sich lohnt,
  • dass sie Anerkennung genießt.

 

Und wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises sagen, dass ehrenamtliche Arbeit sehr viel Spaß machen kann. Wir sagen allen freiwillig Engagierten Danke!

 

Warum E-Card?

52 Prozent der ehrenamtlich Tätigen wünschen sich mehr Anerkennung ihres häufig sehr großen Engagements. Neben einer Reihe von Würdigungen und Auszeichnungen wurde ein besonderes Instrument der Wertschätzung geschaffen: Die hessische Ehrenamts-Card

 

Wer kann die E-Card bekommen?

Der Landkreis Gießen beteiligt sich an der Initiative Ehrenamts-Card. BürgerInnen unseres Landkreises können, wenn sie eine E-Card erhalten:

• sich seit drei Jahren oder seit Beginn / Gründung einer Initiative / eines Vereins durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren und
• dafür keine Aufwandsentschädigung (Pauschalen und Sitzungsgelder) bekommen. Ein reiner Auslagenersatz (für Fahrtkosten, Telefonate, Porto etc.) gilt nicht als Aufwandsentschädigung.
• wenn Sie InhaberIn der Jugendleiter-Card sind und eine ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr ausüben.

Personen mit Wohnsitz in der Universitätsstadt Gießen wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung.

 

Was muss ich tun um die E-Card zu erhalten?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie den umseitigen Antrag aus und lassen sich Ihr Engagement von Ihrem Verein, Ihrer Organisation oder ersatzweise von Ihrer Kommune bestätigen. Anschließend senden Sie Ihren Antrag bis zum 31. Oktober an die Ehrenamtsförderung des Landkreises Gießen.

 

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamts-Card verbunden?

InhaberInnen der E-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport, Kultur und Bildung; Volkshochschulen, Museen, Kinos, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen unterschiedlicher Art sowie Firmen, private und öffentliche Organisationen beteiligen sich an der Initiative E-Card. In vielen Fällen bedeutet Vergünstigung: Man bekommt zwei Karten zum Preis von einer.

 

Die E-Card gilt landesweit, das heißt, man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen.

 

Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellen Stand der Vergünstigungen können Sie unter https://www.deinehrenamt.de/ecard-hessen einsehen.

 

Wer gibt die E-Card aus?

Die hessische Ehrenamts-Card wird von dem Landkreis Gießen verliehen und ausgegeben.

 

Wie lange gilt die E-Card?

Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Sie verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Wer die Voraussetzung weiterhin erfüllt, kann die E-Card danach erneut beantragen.

 

Weitere Informationen:
Tel.: (0641) 9390 - 5715
Fax: (0641) 9390 - 5740
Mail: ehrenamtsfoerderung@lkgi.de
Internet: www.lkgi.de oder www.vhs-kreis-giessen.de

Anmeldungen zur Vergabe der E-Card bitte an folgende Adresse senden:
Volkshochschule Landkreis Gießen - Ehrenamtsförderung - Kreuzweg 33 - 35423 Lich
 

 

Coronavirus

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gießen sind zu finden unter corona.lkgi.de 

 

Sie erreichen uns

vhs Landkreis Gießen
- Ehrenamtsförderung -
Kreuzweg 33
35423 Lich

 

Tel. 0641 9390-5715
Fax 0641 9390-5740

ehrenamtsfoerderung@lkgi.de

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