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WirtschaftArbeitBildung Mittelstandsorientierte-Kommunalverwaltung- 73247077Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung:

Verwaltungswegweiser für kleine und mittelständische Unternehmen

 

Verwaltungen haben einen wesentlichen Vorteil im Standortwettbewerb um kleine und mittelständische Unternehmen, wenn sie sich an ihren Bedürfnissen orientieren.


Deshalb ist die Kreisverwaltung Gießen seit Juni 2015 ein Mitglied der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. und arbeitet nach den Vorgaben des RAL-Gütezeichens „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.

 

RAL OrtsschildDieses Gütezeichen bestätigt, dass eine Verwaltung unternehmerfreundlich und mittelstandsorientiert ist sowie mit den Unternehmen transparent und unkompliziert zusammenarbeitet. Der dafür erstellte Verwaltungswegweiser gibt eine Orientierung zu bestimmten Themen und nennt Ansprechpartner.

 

RAL-LogoDie Kreisverwaltung Gießen gibt kleineren und mittelständischen Unternehmen folgende Serviceversprechen:

 

  • Auf Ihre Anrufe und E-Mails erhalten Sie spätestens am nächsten Arbeitstag einen Rückruf oder eine Antwort-Mail von uns.
  • Bei Anfragen zu Verwaltungsverfahren erhalten Sie innerhalb von drei Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung. In dieser Bestätigung ist Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in in der Verwaltung benannt.

  • Zur Erörterung Ihrer Anliegen bieten wir Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen einen Besprechungstermin auf Wunsch gerne auch in Ihren Räumlichkeiten an.
  • Für alle Fragen zum Thema Existenzgründung steht Ihnen die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Gießen als Verwaltungslotse zur Verfügung.
  • Zeitnahe Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten:
  • Bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigung wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang des Antrages.
  • Bei prüffähigen Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt diese Beteiligung innerhalb von fünf Arbeitstagen.
  • Wenn alle Rückmeldungen vorliegen, erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen eine abschließende Entscheidung.

 

Darüber hinaus hat sich die Kreisverwaltung Gießen zur Einhaltung von weiteren (insgesamt 14)  Serviceversprechen verpflichtet. Die Einhaltung dieser Kriterien wird regelmäßig durch eine neutrale externe Institution kontrolliert.

 


Ansprechpartner/innen des Mittelstandes (KMU):


Wirtschaftsförderung, Standortinformationen und Existenzgründung
Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kreisentwicklung
Herr Dr. Manfred Felske-Zech
Telefon: 0641 9390-1768
E-Mail: Manfred.Felske-Zech@lkgi.de

 

Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken
Fachbereich Schule, Bauen, Sport und Abfallwirtschaft
Frau Andrea Laucht
Telefon: 0641 9390-1317
E-Mail: Andrea.Laucht@lkgi.de

 

Genehmigungen von Bauvorhaben und Anlagen
Fachdienst Bauaufsicht
Herr Wolfgang Helm
Telefon: 0641 9390-1754
E-Mail: Wolfgang.Helm@lkgi.de

 

Öffentliche Ausschreibungen / Auftragsvergabe
Stabsstelle Zentrales Vergabemanagement
Frau Eva Eckhardt
Telefon: 0641 9390-1755
E-Mail: Eva.Eckhardt@lkgi.de

 

Finanzen, Steuern und Abgaben
Fachdienst Finanzen
Frau Kristina Weber
Telefon: 0641 9390-1504
E-Mail: Kristina.Weber@lkgi.de

 

Verkehrsfragen
Fachdienst Verkehr
Frau S. Müller-Vogeley
Telefon: 0641 9390-2254
E-Mail: s.mueller-vogeley@lkgi.de

 

Großraum- und Schwerlasttransporte
Fachdienst Verkehr
Herr M. Speer
Telefon: 0641 9390-2267
E-Mail: M.Speer@lkgi.de

 

Beschwerdestelle
Fachdienst Personal- und Organisationsentwicklung
Herr Thomas Knoblauch
Telefon: 0641 9390-1562
E-Mail: Thomas.Knoblauch@lkgi.de

 

Geoportal
https://www.lkgi.de/umwelt-bauen-und-entsorgung/geographisches-informationssystem-gis 

 

 

 

Landkreis Gießen hält Standard

 

Kreisverwaltung erreicht zum zweiten Mal RAL-Gütezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung"

 

Landrätin Anita Schneider zusammen mit Thomas Knoblauch (l.) und Dennis Hofmann-Asmussen (r.) (Fachdienst Personal- und Organisationsentwicklung) (Foto: Landkreis Gießen)Nach der erstmaligen Verleihung des Zertifikats im Jahr 2017 erhält die Kreisverwaltung Gießen nun bereits zum zweiten Mal das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“. Seit 2015 ist der Landkreis Mitglied der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. Die Mitgliedskommunen aus dem gesamten Bundesgebiet stehen für kundenorientiertes und transparentes Verwaltungshandeln insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

 

Die Gießener Kreisverwaltung hat viele Berührungspunkte mit Unternehmen aus der Wirtschaft. In der Verwaltung werden Entscheidungen getroffen, die sowohl mittelbar als auch unmittelbar Auswirkungen auf die Unternehmen haben. Landrätin Anita Schneider sagt: „Indem wir die an das Zertifikat gebundenen Gütekriterien einhalten, verbessern wir die Beziehungen zu den regionalen Unternehmen und gestalten den Landkreis Gießen als Wirtschaftsstandort noch attraktiver.“

 

Um das RAL-Gütezeichen zu behalten, erfolgt durch eine neutrale Institution in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der 14 Gütekriterien. Sie stellen den Kern der Gütegemeinschaft dar. Zu den Kriterien gehören zum Beispiel die Bearbeitungszeit von Baugenehmigungen, die zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen und die Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails.

 

 

 

14 Serviceversprechen setzen ein Zeichen für den Mittelstand

 

Landkreis Gießen erhält RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“

 

Das RAL-Guetezeichen wird an den Landkreis Gießen verliehen.An vielen Arbeitsplätzen der Kreisverwaltung gibt es Berührungspunkte mit Wirtschaftsunternehmen. Hier werden Entscheidungen getroffen, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf unternehmerisches Handeln haben können.

 

„Als Teil der Wirtschaftsförderung haben wir den Entschluss gefasst, kleine und mittelständische Unternehmen durch ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Verwaltungshandeln zu unterstützen“, erklärte Landrätin Anita Schneider. Dafür hat der Landkreis Gießen nun als zweite hessische Kommunalverwaltung nach dem Vogelsbergkreis das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ erhalten.


„Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für den Mittelstand: Unternehmen sind im Landkreis willkommen und ihre Anliegen werden hier schnell und qualifiziert bearbeitet“, sagte die Landrätin bei der Urkunden-Übergabe. 14 Serviceversprechen gibt der Landkreis hinsichtlich Transparenz, Planungssicherheit und Kundenorientierung. Im Rahmen eines Auditverfahrens durch den TÜV-Nord-Cert wurde dem Landkreis Gießen bestätigt, dass er diese erfüllt. „Obwohl viele Kriterien bereits erfüllt waren, war noch viel zusätzliche Organisation zu leisten“, erklärte Anita Schneider und dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement. Jetzt gelte es, die Serviceversprechen zu leben und sich daran messen zu lassen. Denn: Die Einhaltung der Versprechen wird alle zwei Jahre durch den TÜV-Nord-Cert überprüft.


Was verspricht die Kreisverwaltung?

 

Allem voran ein hohes Maß an Transparenz: Bei Anträgen und Anfragen erhalten die Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung und bekommen einen Ansprechpartner genannt. Damit die mittelständischen Unternehmen Planungssicherheit haben, verspricht der Landkreis die Bezahlung von Auftragsrechnungen innerhalb von 15 Arbeitstagen. Außerdem soll die Bearbeitungszeit für gewerbliche Bauvorhaben maximal 40 Arbeitstage betragen und der Landkreis garantiert die Bearbeitung der Genehmigung von Schwertransporten rechtzeitig vor Transportbeginn.

 

Zur Kundenorientierung gehört die Reaktion auf Anrufe und E-Mails innerhalb eines Arbeitstages und die schnelle und qualifizierte Reaktion auf die Beschwerde eines Unternehmens innerhalb von maximal drei Arbeitstagen. Zudem bietet die Verwaltung dem Unternehmer an, seine Angelegenheit innerhalb der nächsten fünf Arbeitstage vor Ort bei ihm zu besprechen.


99,6 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Unternehmen. Damit sind sie das Herzstück der deutschen Wirtschaft. „Es gilt, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer zu unterstützen, etwa durch eine gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen“, sagte Herbert Wüster, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierter Kommunalverwaltungen, die das Gütesiegel vergibt.


„Die Wirtschafsfreundlichkeit der Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor“, betonte auch Dr. Frank Wendzinski, Geschäftsfeld Standortpolitik der IHK Gießen-Friedberg. „Das Gütesiegel weist wirtschaftsfreundliches Handeln nach – und es dokumentiert, wie ernst es dem Landkreis damit ist.“ Aus Umfragen bei den IHK-Unternehmen wisse er, dass diesen Schnelligkeit, eine kooperative Zusammenarbeit und der persönliche Kontakt wichtig seien.

 

Genau dies deckten die 14 Serviceversprechen ab. Für die Unternehmen bedeute das eine Zeit- und Kostenersparnis, Planungssicherheit und Vertrauen in die Zusammenarbeit. Dem schloss sich auch Björn Hendrischke, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gießen, an, der im Namen der dem Landkreis im Namen der Handwerksbetriebe gratulierte.

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