Einladung für ausländische Gäste
Wer visumspflichtige Freunde oder Verwandte aus dem Ausland einlädt, die mit einem Visum für bis zu 90 Tage einreisen wollen, muss eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sie verpflichtet dazu, für die Dauer des Aufenthaltes für alle durch den Besuch eventuell entstehenden öffentlichen Kosten aufzukommen.
Die Verpflichtungserklärung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt und wird dann der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt. Sie entscheidet, ob und wie lange das Visum erteilt werden kann.

Die Antragsstellung kann postalisch oder digital erfolgen. Zur Erstellung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken (Aufenthalt bis zu 90 Tage) sind pro Antrag immer folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie des Passes oder Ausweises (bei ID-Card/Personalausweis Vorder- und Rückseite)
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate / Bescheinigung des Steuerberaters (Formular)
- gegebenenfalls Kopie des Passes des Gastes oder der Gäste
- Bei postalischer Antragsstellung: Antragsformular (Selbstauskunft) ausgefüllt und unterschrieben
Bei der Beantragung einer Verpflichtungserklärung für einen längeren Aufenthalt, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Gehaltsabrechnung der letzten sechs Monate
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug (Nachweis zur Tilgug, Kreditvertrag, (Jahres-) Kontoauszug)
- Studiennachweis (bei Verpflichtungserklärung für Studienaufenthalt)
Grundsätzlich hat der Gast auch die Möglichkeit, bei der deutschen Auslandsvertretung ausreichende finanzielle Mittel nachzuweisen. In jedem Fall muss sie/er eine ausreichende Krankenversicherung haben.
Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bereich die/der Einladende wohnt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 29 Euro.
Terminvereinbarung
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Online-Reservierungssystem. Dabei muss der eigene Name oder der Name einer bevollmächtigten Person angegeben werden, ebenso eine E-Mail-Adresse, an die eine Reservierungsbestätigung verschickt wird. Darin ist auch ein Link zur Stornierung enthalten, falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss.


