Visum
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Einladung für ausländische Gäste
Wer visumspflichtige Freunde oder Verwandte aus dem Ausland einlädt, die mit einem Visum für bis zu 90 Tage einreisen wollen, muss eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sie verpflichtet dazu, für die Dauer des Aufenthaltes für alle durch den Besuch eventuell entstehenden öffentlichen Kosten aufzukommen.
Die Verpflichtungserklärung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt und wird dann der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt. Sie entscheidet, ob und wie lange das Visum erteilt werden kann.
Für die Verpflichtungserklärung müssen ein amtliches Ausweisdokument und Einkommensnachweise der letzten drei Monate, bei Selbstständigen eine Bescheinigung über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn vorgelegt werden.
Gebraucht werden auch die Personalien der Besucher:innen, möglichst mit Passnummer. Die Verpflichtungserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Der Gast hat auch die Möglichkeit, bei der deutschen Auslandsvertretung ausreichende finanzielle Mittel nachzuweisen. In jedem Fall muss sie/er eine ausreichende Krankenversicherung haben.
Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bereich die/der Einladende wohnt. Die Verwaltungsgebühr beträgt 29 Euro.

Terminvereinbarung
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Online-Reservierungssystem. Dabei muss der eigene Name oder der Name einer bevollmächtigten Person angegeben werden, ebenso eine E-Mail-Adresse, an die eine Reservierungsbestätigung verschickt wird. Darin ist auch ein Link zur Stornierung enthalten, falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss.
