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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Ausschnitt eines Kofferaums, in dem Waffen liegen.Wenn Sie eine Waffe einem Berechtigten überlassen haben, sind Sie verpflichtet einen Kaufvertrag unter Vorlage Ihrer Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer zuständigen Behörde vorzulegen und die Waffe austragen zu lassen.


Wenn Sie eine Waffe übernommen haben, sind Sie ebenfalls verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen die Waffe bei Ihrer zuständigen Behörde anzumelden und in Ihre Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen.

   

In jedem Fall ist ein Kaufvertrag vorzulegen.

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E-Mail: wjf@lkgi.de

 

 

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Derzeit sind keine persönlichen Termine vereinbar. Eine Terminvergabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.