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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Das Gefahrensymbol für Sprengstoff: Ein in Tausend Teile zerspringendes Gut.Erteilung von Erlaubnissen gemäß § 27 Sprengstoffgesetz im nichtgewerblichen Bereich und die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Es sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Bedürfnis
    Ist durch eine entsprechende Bescheinigung des Schützenvereins, durch den Besitz eines gültigen Jagdscheines oder durch die Tätigkeit als Böller- oder Vorderladerschütze nachzuweisen.
  • Sachkunde
    Ist durch ein Prüfungszeugnis eines anerkannten Lehrgangsträgers nachzuweisen.
  • geeignete Lagerstätte
  • Zuverlässigkeit
    Wird von der Waffenbehörde geprüft.

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