Erteilung von Erlaubnissen gemäß § 27 Sprengstoffgesetz im nichtgewerblichen Bereich und die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Es sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Bedürfnis
Ist durch eine entsprechende Bescheinigung des Schützenvereins, durch den Besitz eines gültigen Jagdscheines oder durch die Tätigkeit als Böller- oder Vorderladerschütze nachzuweisen.
- Sachkunde
Ist durch ein Prüfungszeugnis eines anerkannten Lehrgangsträgers nachzuweisen.
- geeignete Lagerstätte
- Zuverlässigkeit
Wird von der Waffenbehörde geprüft.