Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Es ist immer ein Nachweis über den Grund des Mitführens der Waffe(n) zu führen (z. B. Einladung zur Jagd, Teilnahmebestätigung für eine schießsportliche Veranstaltung). Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft / Konsulat.
Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
Europäischer Feuerwaffenpass
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag
- Waffenbesitzkarte
- Passbild