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Ein Verdienstorden.Allgemeines

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.

 

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

 


Voraussetzungen für die Verleihung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird für politische, wirtschaftlich-soziale, geistige oder ehrenamtliche Leistungen verliehen sowie für alle Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen auch Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

 

Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Ein einzelnes Engagement genügt im Allgemeinen nicht. Auch sind beispielsweise die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz oder die bloße Übernahme eines Ehrenamtes nicht ausreichend.

 

Eine Verleihung mit dem Bundesverdienstorden setzt immer besondere Verdienste um das Gemeinwohl voraus.

 


Was sollte ich sonst noch wissen?

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Am einfachsten geht es, wenn Sie Ihre Ordensanregung direkt beim Landratsamt einreichen. Hier wird dann das notwendige Verfahren in die Wege geleitet.

 

Die schriftliche Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das Allgemeinwohl
  • gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können

 

Die Ordensangelegenheit wird vertraulich behandelt, die vorgeschlagene Person soll keine Kenntnis darüber erhalten.

 

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichern Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstorden rechnen. Und nicht jede Anregung kann zu einer Verleihung des Verdinestordens führen. Manchmal sind die ordensrechtlichen Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt.

 

Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.

 

Die Ordensvorschläge gehen in ein Prüfungsverfahren. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen werden diese zusammen mit einer Ordensanregung an die Hessische Staatskanzlei weitergeleitet. Im Anschluss an das dortige Prüfverfahren gehen die Anträge an das Bundespräsidialamt. Die Ordensvorschläge werden dort aufgearbeitet und dem Bundespräsidenten zur Entscheidung vorgelegt.

 

Bis zu einer Entscheidung nimmt das Ordensverfahren in der Regel mindestens ein Jahr in Anspruch. Der Anreger wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung informiert.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespraesident.de

 

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Aufsichts- und Ordnungswesen
Bachweg 9

35398 Gießen

   kommunalaufsicht@lkgi.de

 

 

Svenja Schmidt

 Telefon 0641 9390-2211
Fax 0641 9390-2239

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