weniger Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein runder Button mit dem Wappen des Landes Hessen.

Leistungsbeschreibung

Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben.

 

Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.

 

An wen muss ich mich wenden?

Einen Vorschlag zur staatlichen Anerkennung einer Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich richten Sie bitte formlos an die Landrätin des Landkreises Gießen, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen. Anschließend wird der Vorschlag mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der - formlose - Vorschlag sollte eine möglichst genaue Schilderung sowie Grund der Pflege, Angaben der Pflegenden und zu der pflegebedürftigen Person beinhalten.

 

Rechtsgrundlage

Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen vom 14.09.2004, zuletzt geändert am 6.11.2009 sowie Änderungserlass vom 6.11.2014.

 

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus. Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.  

 

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Aufsichts- und Ordnungswesen
Bachweg 9

35398 Gießen

   kommunalaufsicht@lkgi.de

 

 

Svenja Schmidt

 Telefon 0641 9390-2211
Fax 0641 9390-2239

  svenja.schmidt@lkgi.de