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Ein runder Button mit dem Wappen des Landes Hessen.Allgemeines und Voraussetzungen für die Verleihung

Der Hessische Verdienstorden wird zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten an Frauen und Männer ohne Ansehen des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit verliehen. Dies geschieht in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt.

 

Der Orden wurde am 1. Dezember 1989 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. Walter Wallmann am Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen gestiftet. Der Hessische Verdienstorden am Bande wurde 1998 durch den damaligen Ministerpräsidenten Hans Eichel ergänzend gestiftet.

 


Was sollte ich sonst noch wissen?

Jeder kann die Verleihung des Hessischen Verdienstordens an einen anderen formlos anregen – unabhängig davon, ob die betreffende Person ihren Wohnsitz in Hessen hat. Am einfachsten geht es, wenn Sie Ihre Ordensanregung direkt beim Landratsamt einreichen. Hier wird dann das notwendige Verfahren in die Wege geleitet.

 

Die schriftliche Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Land Hessen und das Allgemeinwohl
  • gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können

 

Die Ordensangelegenheit wird vertraulich behandelt, die vorgeschlagene Person soll keine Kenntnis darüber erhalten.

 

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichern Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Hessischen Verdienstordens rechnen. Es kann auch nicht jede Anregung zu einer Verleihung des Verdienstordens führen.

 

Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.

 

Die Ordensvorschläge gehen in ein Prüfungsverfahren. Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen werden diese zusammen mit einer Ordensanregung an die Hessische Staatskanzlei weitergeleitet. Der Hessische Ministerpräsident entscheidet über die Verleihung des Ordens.

Bis zu einer Entscheidung nimmt das Ordensverfahren in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Der Anreger wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung informiert.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stk.hessen.de

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Aufsichts- und Ordnungswesen
Bachweg 9

35398 Gießen

   kommunalaufsicht@lkgi.de

 

 

Svenja Schmidt

 Telefon 0641 9390-2211
Fax 0641 9390-2239

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