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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein runder Button mit dem Wappen des Landes Hessen.Allgemeines

Der damalige Ministerpräsident Albert Osswald aus Gießen stiftete 1973 den Ehrenbrief des Landes Hessen. Die Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten ist für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft bestimmt. Über die Verleihung der Ehrenbriefe entscheidet seit 1998 die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die Auszuzeichnenden ihren Wohnsitz haben.

 

Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.

 

Jährlich werden in Hessen zwischen 1000 und 1500 Ehrenbriefe verliehen.

 


Voraussetzungen für die Verleihung

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens zwölfjährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen (siehe Erläuterungen) oder in vergleichbarer Weise voraus. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht worden ist, genügt auch eine geringere Dauer der Tätigkeit.

 

Die oder der Vorgeschlagene muss der Auszeichnung würdig sein, darf also beispielsweise nicht vorbestraft sein. Da es sich um eine staatliche Ehrung handelt, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung.

 

Erläuterungen „Vereine mit kulturellen und sozialen Zielen“:
Vereine mit kulturellen oder sozialen Zielen entwickeln im Sinne des Stiftungserlasses (Art. 2, Abs. 1) eine beachtliche kulturelle Aktivität oder erbringen eine nennenswerte soziale Leistung zugunsten ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

 


Wer kann die Auszeichnung erhalten?

Für die Auszeichnung mit dem Landesehrenbrief kommen folgende ehrenamtliche Funktionen in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen in Betracht: Vereinsvorsitzende, Kassen- und Schatzwarte, Geschäftsführer im geschäftsführenden Vorstand sowie Schriftführer. Daneben können Stadtverordnete, Gemeindevertreter, Ortsbeiratsmitglieder, ehrenamtliche Beigeordnete und Stadträte in gemeindlichen Gremien sowie Schiedsmänner und ehrenamtliche Richter die Auszeichnung erhalten, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

 


Was sollte ich sonst noch wissen?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann – je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt formlos oder per Vordruck – vorgeschlagen werden. In der Anregung sollten jedoch mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zum Engagement des Vorgeschlagenen Stellung nehmen können

 

Die Prüfung des Vorschlags kann unter Umständen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen, da verschiedene Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien zu dem Vorschlag Stellung nehmen müssen, in denen die oder der Vorgeschlagene ehrenamtlich tätig ist oder war.

 

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie umgehend eine Mitteilung.

 

Kommt es zur Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen, liegt es als Anreger in Ihrer Zuständigkeit, eine geeignete Veranstaltung (würdiger Rahmen) zu benennen, in der der Ehrenbrief ausgehändigt werden könnte. Die Organisation dafür liegt bei Ihnen bzw. Ihrem Verein; dazu zählen auch evtl. Pressemitteilungen sowie Einladung von Gästen.


Grundsätzlich wird der Ehrenbrief des Landes Hessen durch Frau Landrätin Anita Schneider ausgehändigt, allerdings kann sie auch eine/n Stellvertreter/in oder den/die Bürgermeister/in der Wohnsitzgemeinde des/der Vorgeschlagenen beauftragen.

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Aufsichts- und Ordnungswesen
Bachweg 9

35398 Gießen

   kommunalaufsicht@lkgi.de

 

 

Svenja Schmidt

 Telefon 0641 9390-2211
Fax 0641 9390-2239

  svenja.schmidt@lkgi.de

 

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