Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Bei der Ausstellung wird zwischen einem Tages-, Jahres- und Dreijahresjagdschein unterschieden. Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr erhalten einen Jugendjagdschein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd entweder in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson, die Jagderfahrung hat. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Haben Sie einen ausländischen Pass, dann gelten für die Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins besondere Bestimmungen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Untere Jagdbehörde.
Bei der Erstantragstellung sind das in der Infospalte rechts hinterlegte Formular „Antrag Jagdschein“, der Nachweis über eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung, das Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung und ein Passbild vorzulegen.
Für die Erteilung eines Jagdscheines sind folgende Gebühren zu bezahlen:
- Drei-Jahresjagdschein 190 Euro
- Jahresjagdschein 80 Euro
- Jugendjagdschein 36 Euro
- Tagesjagdschein 30 Euro (gilt für 14 aufeinander folgende Tage)