Jagdpachtverträge werden für gemeinschaftliche Jagdbezirke oder Eigenjagdbezirke geschlossen. Für den Abschluss eines Jagdpachtvertrages muss der Pächter jagdpachtfähig sein, d.h. er muss seinen vierten deutschen Jagdschein gelöst haben.
Blanko Jagdpachtverträge können bei der Unteren Jagdbehörde angefordert werden
Dreijährige Abschussplanung Rehwild
Auf der Grundlage der Vorschläge der Jagdausübungsberechtigten und des bzw. der Jagdpächter eines Reviers sowie der Hegegemeinschaft wird der Rehwildabschussplan von der Unteren Jagdbehörde für drei Jagdjahre festgesetzt.
Dieser Plan stellt eine gesetzliche Vorgabe dar, die von dem Pächter zu erfüllen ist.
Einjährige Abschussplanung Rotwild
Für ein bestehendes Rotwildgebiet wird der Abschuss für ein Jahr festgesetzt.
Für das Rotwildgebiet „Krofdorfer Forst“ wird das zu erlegende Rotwild in einem Gruppenabschussplan beschlossen und von der Unteren Jagdbehörde für ein Jagdjahr (1. April bis 31. März des Folgejahres) festgesetzt.