Aktuelles:
Weil Waschbären sich im Landkreis Gießen ausbreiten, erreichen uns häufig Nachfragen zum Umgang mit der invasiven Art.
Generell gilt:
In einem befriedeten Bezirk (welches Ihr Grundstück darstellt) ruht die Jagd. Hierdurch ist den örtlichen Jagdausübungsberechtigten dort die Jagdausübung untersagt, weshalb die Waschbären im Rahmen der Jagdausübung hier nicht erlegt werden dürfen.
Nach Anweisung der Obersten Jagdbehörde gilt, dass ein Verbringen des in der Falle gefangenen Wildes in ein Jagdrevier aus Tierschutzgründen nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund kann die Untere Jagdbehörde die örtlichen Jagdausübungsberechtigten in diesen Fällen nicht mehr bitten, sich Ihres Problems anzunehmen.
Wir bitten daher von Anfragen zur Bekämpfung von Waschbären (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) abzusehen.
Machen Sie Ihr Grundstück für Waschbären so uninteressant wie möglich.
Zum Beispiel:
- Erschweren Sie den Tieren den Zugang zu Mülleimern durch z. B. Steine
- Schneiden Sie Äste, die Zugang zum Haus bieten
- Etwaige Löcher im Dach/der Fassade etc., die Zugang zum Haus gewähren könnten, verschließen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie ggf. unter diesem Link.
Die Jagd im Landkreis Gießen
Als Jäger oder Jägerin tragen Sie eine große Verantwortung, vom Umgang mit der Waffe, praktischem Wissen bis zu den rechtlichen Hintergründen. Neben der Vorbeugung von Gefahren, die mit der Jagd verbunden sind, hat der Jagdpächter eine hohe Verantwortung und diverse Pflichten einzuhalten.
Grundlage für die Jagd-Ausübung ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung. Im Anschluss kann der Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises, in dem Sie leben, beantragt werden. Wollen Sie danach in einem Jagdrevier uneingeschränkt die Jagd ausüben, können Sie das mit Abschluss eines Jagdpachtvertrages.