Als Jäger oder Jägerin tragen Sie eine große Verantwortung, vom Umgang mit der Waffe, praktischem Wissen bis zu den rechtlichen Hintergründen. Neben der Vorbeugung von Gefahren, die mit der Jagd verbunden sind, hat der Jagdpächter eine hohe Verantwortung und diverse Pflichten einzuhalten.
Grundlage für die Jagd-Ausübung ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung. Im Anschluss kann der Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises, in dem Sie leben, beantragt werden. Wollen Sie danach in einem Jagdrevier uneingeschränkt die Jagd ausüben, können Sie das mit Abschluss eines Jagdpachtvertrages.