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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

 

Aktuelles:

Jagd WaschbaerWeil Waschbären sich im Landkreis Gießen ausbreiten, erreichen uns häufig Nachfragen zum Umgang mit der invasiven Art. Jedoch kann Ihnen die Untere Jagdbehörde nicht behilflich sein, wenn Sie mit Waschbären in Konflikt geraten. Denn vor Ort dürfen in der Regel keine Maßnahmen zur Waschbärenbekämpfung vorgenommen werden.

 

Weder die Untere Jagdbehörde noch ein Jagdausübungsberechtigter können Ihnen helfen. Eine Weitergabe Ihrer Anfrage (ob per E-Mail oder telefonisch) an einen Jagdausübungsberechtigten hilft daher nicht. Es ist uns auch nicht möglich, Ihre Anfrage an eine Firma weiterzuleiten, die sich damit ggf. beschäftigt.

 

Wir bitten daher von Anfragen zur Bekämpfung von Waschbären (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) abzusehen.

 

Zur Erläuterung: Der Jagdausübungsberechtigte ist gesetzlich nicht befugt, in einem befriedeten Bezirk (welches Ihr Grundstück darstellt) (Tiere) zu schießen.

 

Wir weisen eindringlich darauf hin, dass die vormals gelebte Praxis, auf Grundstücken Lebendfallen zu stellen, die Waschbären anschließend in der Falle in ein Jagdrevier zu transportieren, um dort den Fangschuss in der Falle abzugeben, nun mehr rechtswidrig ist und somit nicht mehr praktiziert werden darf.

 

Sowohl die Untere Jagdbehörde als auch der jeweilige Jagdpächter haben jagdrechtlich hier keine Handlungsmöglichkeiten!

 

Machen Sie Ihr Grundstück für Waschbären so uninteressant wie möglich.

 

 

Weitere nützliche Informationen finden Sie ggf. unter diesem Link.

 

 

 

Die Jagd im Landkreis Gießen

Ein Jäger schaut durch sein Fernglas.

Als Jäger oder Jägerin tragen Sie eine große Verantwortung, vom Umgang mit der Waffe, praktischem Wissen bis zu den rechtlichen Hintergründen. Neben der Vorbeugung von Gefahren, die mit der Jagd verbunden sind, hat der Jagdpächter eine hohe Verantwortung und diverse Pflichten einzuhalten.

 

Grundlage für die Jagd-Ausübung ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung. Im Anschluss kann der Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises, in dem Sie leben, beantragt werden. Wollen Sie danach in einem Jagdrevier uneingeschränkt die Jagd ausüben, können Sie das mit Abschluss eines Jagdpachtvertrages.

Sie erreichen uns

Zuständig für
Fernwald, Grünberg, Hungen, Laubach, Lich, Reiskirchen
Frau Plaum
Telefon 0641 9390-2233
Fax 0641 9390-2239
E-Mail: wjf@lkgi.de

Zuständig für
Gießen, Langgöns, Linden, Pohlheim
Herr Weigel
Telefon 0641 9390-2242
Fax 0641 9390-2239
E-Mail: wjf@lkgi.de

Zuständig für
Allendorf/Lumda, Biebertal, Buseck, Heuchelheim, Lollar, Rabenau, Staufenberg, Wettenberg
Frau Schieb
Telefon 0641 9390-2251
Fax 0641 9390-2239
E-Mail: wjf@lkgi.de

 

 

Bachweg 9

35398 Gießen

Wir sind für Sie da

Derzeit sind keine persönlichen Termine vereinbar. Eine Terminvergabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.