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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Stempel, ein Schild mit der Aufschrift: "Schwarzarbeit" und ein Info-Heft.Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung richten in der Bundesrepublik Deutschland jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe an. Mit ihr wird legale Beschäftigung gefährdet, die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert und es werden insbesondere die Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen des Staates deutlich verringert.

 

Schwarzarbeit ist somit kein Kavaliersdelikt und wird daher von den Behörden zielgerichtet und konsequent verfolgt. Im Baugewerbe und in der Gastronomie ist Schwarzarbeit besonders häufig anzutreffen.

 

 

Was ist Schwarzarbeit?

Als Schwarzarbeit wird die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen:

  • unter Verstoß gegen Steuerrecht,
  • unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
  • unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder
  • ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird, bezeichnet.

 

 

Worin werden die Ursachen der Schwarzarbeit gesehen?

  • Hohe Steuer- und Abgabenbelastung,
  • Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Arbeitslosigkeit,
  • fehlende Flexibilität am Arbeitsmarkt und
  • teilweise geringe Autorität der Behörden.

 

 

Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch

  • Angehörige oder
  • Lebenspartner sowie
  • Nachbarschaftshilfe oder
  • Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

 

 

Wer ist für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen zuständig?

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind neben der bei der Bundeszollverwaltung angesiedelten „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) in den Landkreisen der Kreisausschuss und in den kreisfreien Städten der Magistrat mit unterschiedlichen Aufgaben zuständig.


Die Zuständigkeit des Landkreises Gießen bezieht sich ausschließlich auf ordnungsrechtliche Verstöße wegen:

  • unerlaubter Handwerksausübung
  • fehlender Gewerbeanmeldung oder
  • fehlender Reisegewerbekarte.

 

Darüber hinaus sind die  nach Landesrecht zuständigen Behörden (Magistrate der kreisfreien Städte und Kreisausschüsse) für die Verfolgung der im Schwarz-arbeitsbekämpfungsgesetz, der Handwerksordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten normierten Bußgeldtatbestände zuständig.


Die Zuständigkeit des Zolls bezieht sich auf Verstöße im Zusammenhang mit:

  • Leistungsmissbrauch,
  • Steuerhinterziehung,
  • Verletzung diverser Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern,
  • aber auch illegale Ausländerbeschäftigung und Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskraft.

 

Bei der Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit arbeitet der Landkreis Gießen unter anderem mit der Polizei, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Berufsgenossenschaft und den Rentenversicherungsträgern zusammen.

 

Für Hinweise auf Schwarzarbeit steht in der Infoleiste bei „Formulare und Downloads“ ein entsprechender Meldebogen zur Verfügung. Sämtliche Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

 

Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema Schwarzarbeit haben, sind wir Ihnen gern behilflich.

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Aufsichts- und Ordnungswesen
Bachweg 9

35398 Gießen

Wir sind für Sie da

Montag bis Freitag nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

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