Bewachung im Sinne von § 34a Gewerbeordnung ist die auf Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen gerichtete Tätigkeit sowohl des Bewachungsunternehmens als auch seiner Beschäftigten.
Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf. Diese reichen von der herkömmlichen Kfz- oder Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst bis zum Personenschutz.
Wer sich als Bewacher selbstständig machen möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis.
Alle Informationen rund um das Bewachungsgewerbe sowie die Voraussetzungen für eine Erlaubnis finden Sie rechts in der Infoleiste im Bereich „Formulare & Downloads“.
Seit dem 1. Juni 2019 gibt es für die Erlaubnisbehörden ein Bewacherregister. Dort werden Bewachungsgewerbetreibende und Bewachungspersonal elektronisch erfasst und überprüft. Die sogenannte Regelüberprüfung durch die Erlaubnisbehörden stellt die Zuverlässigkeit des gesamten Wachpersonals sicher. Die Zuverlässigkeit besteht aus Mitteilungen der Landesbehörde für Verfassungsschutz, Polizei, Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister sowie der Nachweis über Unterrichtung oder Sachkunde einer Industrie- und Handelskammer.
Für die Erlaubniserteilung und Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit sowie hinsichtlich der Gebühren sind rechts in der Infoleiste im Download-Bereich zu finden, genauso wie Hinweise auf die Pflichten als Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Bewachungspersonals wird elektronisch über das Bewacherregister beantragt.