Ein Gewerbe liegt dann vor, wenn eine Tätigkeit selbstständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die gewerbliche Tätigkeit wird bei der Kommune angemeldet, in der das Gewerbe ausgeübt werden soll. Das Gewerbeamt des Landkreises Gießen ist insbesondere für die Erteilung von Erlaubnissen nach §§ 34a, 34c und 34i der Gewerbeordnung zuständig, hilft Ihnen aber auch in allen speziellen gewerberechtlichen Fragen weiter.
Wer als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauherr, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter arbeiten möchte, benötigt laut Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Unter welchen Bedingungen dies erteilt wird, steht hier.
Wollen Sie ein Wanderlager betreiben? Die Voraussetzung dafür ist eine Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Oder wollen Sie sich grundsätzlich informieren, dann befinden sich hier weitere Erläuterungen.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung richten jährlich einen Schaden in Milliardenhöhe an, gefährden legale Beschäftigung, verhindern die Schaffung neuer Arbeitsplätze und werden deshalb auch durch den Landkreis verfolgt.
Sie wollen sich als Bewacher selbstständig machen? Dann benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Gewerbsmäßige Bewachung übt aus, wer Leben oder Eigentum fremder Personen vor Einwirkungen Dritter bewacht.