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Zwei Gummistiefel.Zuständig für die Ausstellung von Fischerei- und Jugendfischereischeinen ist die Wohnsitzgemeinde. Für das Angeln im Gewässer benötigt der Inhaber eines Fischereischeins zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers (Besitzers) oder der Pächter des Gewässers.