Fischereiaufseher werden von den Fischereiberechtigten und -pächtern vorgeschlagen und von der unteren Fischereibehörde verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem Lehrgang für Fischereiaufseher.
Diesen bietet die Staatliche Fischereischule des Landes Hessen an. Aktuelle Termine und Informationen finden Sie hier.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ein Nachweis über einen gültigen Fischereischein
- ein Passbild
- ein Nachweis über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme und
- ein Antrag „Bestellung Fischereiaufseher“