weniger Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Angelhaken unter einer Lupe.Fischereiaufseher werden von den Fischereiberechtigten und -pächtern vorgeschlagen und von der unteren Fischereibehörde verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem Lehrgang für Fischereiaufseher.

 

Diesen bietet die Staatliche Fischereischule des Landes Hessen an. Aktuelle Termine und Informationen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • ein Nachweis über einen gültigen Fischereischein
  • ein Passbild
  • ein Nachweis über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme und
  • ein Antrag „Bestellung Fischereiaufseher“

Wir sind für Sie da

Derzeit sind keine persönlichen Termine vereinbar. Eine Terminvergabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.

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