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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Vier Räder transportieren ein großes Paket.Ein Fahrzeug ummelden

 

Um ein Fahrzeug umzumelden benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – finanzierte Fahrzeugbriefe sind beim Finanzierungsunternehmen anzufordern
  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Hauptuntersuchung nach § 41 bzw. § 42 BOKraft bei Zulassung von Mietfahrzeugen, Taxen und Bussen)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung, bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
  • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer von Ihrer KFZ-Versicherung
  • gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder gültiger Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung vorzulegen)
  • ggf. Vollmacht mit gültigem Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person

 

Hinweis: Bei Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges gibt es die Möglichkeit das bestehende Kennzeichen, unabhängig vom Zulassungsbezirk, weiterzuverwenden oder das zugeteilte Kennzeichen durch ein Serien- oder Wunschkennzeichen zu ersetzen. In diesem Fall ist das zugeteilte Kennzeichen bei Umschreibung vorzulegen.

 

Bei Zulassungen auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:

  • die Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten
  • Ist nur ein Erziehungsberechtigter zuständig, ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts durch einen Beschluss oder Gerichtsurteil notwendig
  • Bei 16-Jährigen (Zulassung von Zweirad / Leichtkraftrad) ist auch die Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 sowie bei 17-Jährigen (Zulassung von PKW) die Fahrerlaubnis der Klasse BF 17 notwendig

 

Bei Zulassungen auf Firmen, Vereine und sonstige Institutionen können Sie die benötigten Daten folgender Übersichtsliste entnehmen.

 

Coronavirus

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gießen sind zu finden unter corona.lkgi.de 

 

 Bitte beachten Sie die im Gesundheitsamt geltende Maskenpflicht.

Wir sind für Sie da

Wir sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen.

 

Pro Termin können maximal zwei Angelegenheiten bearbeitet werden.

 

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag

8 – 16 Uhr

 Freitag

8 – 14 Uhr

Sie erreichen uns

Kfz-Zulassungsstelle
Hauptstelle Gießen

Landkreis Gießen

Verkehr

Bachweg 9

35398 Gießen

 

Telefon 0641 9390-0

Fax 0641 9390-2205

zulassung@lkgi.de

 

 

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(an der Gallushalle)

35305 Grünberg

 

 

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