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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Vier Räder transportieren ein großes Paket.Ein Fahrzeug ummelden

 

Um ein Fahrzeug umzumelden benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – finanzierte Fahrzeugbriefe sind beim Finanzierungsunternehmen anzufordern
  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Hauptuntersuchung nach § 41 bzw. § 42 BOKraft bei Zulassung von Mietfahrzeugen, Taxen und Bussen)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung, bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
  • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer von Ihrer KFZ-Versicherung
  • gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder gültiger Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung vorzulegen)
  • ggf. Vollmacht mit gültigem Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person

 

Hinweis: Bei Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges gibt es die Möglichkeit das bestehende Kennzeichen, unabhängig vom Zulassungsbezirk, weiterzuverwenden oder das zugeteilte Kennzeichen durch ein Serien- oder Wunschkennzeichen zu ersetzen. In diesem Fall ist das zugeteilte Kennzeichen bei Umschreibung vorzulegen.

 

Bei Zulassungen auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:

  • die Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten
  • Ist nur ein Erziehungsberechtigter zuständig, ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts durch einen Beschluss oder Gerichtsurteil notwendig
  • Bei 16-Jährigen (Zulassung von Zweirad / Leichtkraftrad) ist auch die Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 sowie bei 17-Jährigen (Zulassung von PKW) die Fahrerlaubnis der Klasse BF 17 notwendig

 

Bei Zulassungen auf Firmen, Vereine und sonstige Institutionen können Sie die benötigten Daten folgender Übersichtsliste entnehmen.

 

Zur Online-Zulassung

 

 

Wir sind für Sie da

Wir sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen.

 

Pro Termin können maximal zwei Angelegenheiten bearbeitet werden.

 

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag

8 – 16 Uhr

 Freitag

8 – 14 Uhr

Sie erreichen uns

Kfz-Zulassungsstelle
Hauptstelle Gießen

Landkreis Gießen

Verkehr

Bachweg 9

35398 Gießen

 

Telefon 0641 9390-0

Fax 0641 9390-2205

zulassung@lkgi.de

 

 

Kfz-Zulassungsstelle
Außenstelle Grünberg

Gießener Straße 45

(an der Gallushalle)

35305 Grünberg

 

 

Kfz-Zulassungsstelle
Außenstelle Laubach
dauerhaft geschlossen.