Ein Fahrzeug ummelden
Um ein Fahrzeug umzumelden benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – finanzierte Fahrzeugbriefe sind beim Finanzierungsunternehmen anzufordern
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Hauptuntersuchung nach § 41 bzw. § 42 BOKraft bei Zulassung von Mietfahrzeugen, Taxen und Bussen)
- Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung, bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
- Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer von Ihrer KFZ-Versicherung
- gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder gültiger Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung vorzulegen)
- ggf. Vollmacht mit gültigem Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Hinweis: Bei Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges gibt es die Möglichkeit das bestehende Kennzeichen, unabhängig vom Zulassungsbezirk, weiterzuverwenden oder das zugeteilte Kennzeichen durch ein Serien- oder Wunschkennzeichen zu ersetzen. In diesem Fall ist das zugeteilte Kennzeichen bei Umschreibung vorzulegen.
Bei Zulassungen auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:
- die Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten
- Ist nur ein Erziehungsberechtigter zuständig, ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts durch einen Beschluss oder Gerichtsurteil notwendig
- Bei 16-Jährigen (Zulassung von Zweirad / Leichtkraftrad) ist auch die Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 sowie bei 17-Jährigen (Zulassung von PKW) die Fahrerlaubnis der Klasse BF 17 notwendig
Bei Zulassungen auf Firmen, Vereine und sonstige Institutionen können Sie die benötigten Daten folgender Übersichtsliste entnehmen.