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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine strahlende Frau mit Modellauto und Schlüssel in der Hand.

 

Inland

 

Ein Neufahrzeug aus dem Inland zulassen 

Hierfür benötigen Sie:

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – finanzierte Fahrzeugbriefe sind beim Finanzierungsunternehmen anzufordern
  • Certificate of Conformity (CoC-Papier) oder EG-Übereinstimmungserklärung
  • ggf. Hauptuntersuchung nach § 41 bzw. § 42 BOKraft bei Zulassung von Mietfahrzeugen, Taxen und Bussen
  • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer von Ihrer KFZ-Versicherung
  • gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder gültiger Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung vorzulegen)
  • ggf. Vollmacht mit gültigem Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person

Hinweis: Bei Zulassung eines Neufahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

 

Bei Zulassungen auf Firmen, Vereine oder sonstige Institutionen können Sie die benötigten Daten folgender Übersichtsliste entnehmen.  

 

Bei Zulassungen auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:

  • die Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten.
  • Ist nur ein Erziehungsberechtigter zuständig, ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts durch einen Beschluss oder Gerichtsurteil notwendig.
  • Bei 16-Jährigen (Zulassung von Zweirad / Leichtkraftrad) ist auch die Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 sowie bei 17-Jährigen (Zulassung von PKW) die Fahrerlaubnis der Klasse BF 17 notwendig.

  

 

Wiederzulassung auf identische/n Fahrzeughalter/in

 

Hierfür benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Hauptuntersuchung nach § 41 bzw. § 42 BOKraft bei Zulassung von Mietfahrzeugen, Taxen und Bussen)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung, bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
  • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer von Ihrer KFZ-Versicherung
  • gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder gültiger Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung vorzulegen)
  • ggf. Vollmacht mit gültigem Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person

Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist bei Änderung des Kennzeichens, des Namens oder bei Umstellung auf die EU-Fahrzeugpapiere auch erforderlich

 

 

Bei Zulassungen auf Firmen, Vereine oder sonstige Institutionen können Sie die benötigten Daten folgender Übersichtsliste entnehmen. 

 

 

 Bei Zulassungen auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:

  • die Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten.
  • Ist nur ein Erziehungsberechtigter zuständig, ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts durch einen Beschluss oder Gerichtsurteil notwendig
  • Bei 16-Jährigen (Zulassung von Zweirad / Leichtkraftrad) ist auch die Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 sowie bei 17-Jährigen (Zulassung von PKW) die Fahrerlaubnis der Klasse BF 17 notwendig.

  

 

Hinweis:

Bitte geben Sie bei der Wiederzulassung an, ob Ihr bisheriges Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung für die Wiederinbetriebnahme innerhalb von einem Jahr reserviert wurde. Ansonsten wird bei einer erneuten Zuteilung die Wunschkennzeichengebühr fällig.

 

 

 

 

Ausland

 

Ein Neufahrzeug aus dem Ausland zulassen

 
Hierfür benötigen Sie:

  • Nachweis über die Identifikation des Fahrzeuges durch eine Zulassungsbehörde oder eine amtlich anerkannte Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
  • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer von Ihrer KFZ-Versicherung
  • gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder gültiger Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung vorzulegen)
  • ggf. Vollmacht mit gültigem Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person
  • ggf. bisherige ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Certificate of Conformity (CoC-Papier) oder EG-Übereinstimmungserklärung bzw. Datenblatt eines amtliche anerkannten Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Fahrzeugherstellers
  • ggf. technisches Gutachten gemäß § 21, § 19.2 StVZO, § 13 EG FGV (entfällt bei EG-Typgenehmigung) in Verbindung mit Erteilung der Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis der Bündlungsbehörde, siehe „Erteilung einer Einzelgenehmigung“
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
  • Bestätigung des Verkäufers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Fahrzeugpapier im In- und Ausland erstellt wurden
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten)

 

Hinweis bei Importfahrzeugen: In Einzelfällen sind weitere Unterlagen vorzulegen. Bitte setzen Sie sich dafür gerne mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen die jeweils vorzulegenden Unterlagen nennen können.

 

 

Bei Zulassungen auf Firmen, Vereine oder sonstige Institutionen können Sie die benötigten Daten folgender Übersichtsliste

 

 

 

Bei Zulassungen auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:

  • die Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten
  • Ist nur ein Erziehungsberechtigter zuständig, ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts durch einen Beschluss oder Gerichtsurteil notwendig
  • Bei 16-Jährigen (Zulassung von Zweirad / Leichtkraftrad) ist auch die Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 sowie bei 17-Jährigen (Zulassung von PKW) die Fahrerlaubnis der Klasse BF 17 notwendig

 

 

Ein gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland zulassen

Hierfür benötigen Sie:

  • Nachweis über die Identifikation des Fahrzeuges durch eine Zulassungsbehörde oder eine amtlich anerkannte Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Kaufvertrag bzw. Rechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
  • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)-Nummer von Ihrer KFZ-Versicherung
  • gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder gültiger Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung vorzulegen)
  • ggf. Vollmacht mit gültigem Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Hauptuntersuchung nach § 41 bzw. § 42 BOKraft bei Zulassung von Mietfahrzeugen, Taxen und Bussen)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung, bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
  • bisherige ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • ggf. bisherige ausländische Kennzeichen
  • Certificate of Conformity (CoC-Papier) oder EG-Übereinstimmungserklärung bzw. Datenblatt eines amtliche anerkannten Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Fahrzeugherstellers
  • ggf. technisches Gutachten gemäß § 21, § 19.2 StVZO (entfällt bei EG-Typgenehmigung) in Verbindung mit Erteilung der Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis der Bündlungsbehörde, siehe „Erteilung einer Einzelgenehmigung“
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten)

 

Hinweis bei Importfahrzeugen: In Einzelfällen sind weitere Unterlagen vorzulegen. Bitte setzen Sie sich dafür gerne mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen die jeweils vorzulegenden Unterlagen nennen können.

 

 

 

Bei Zulassungen auf Minderjährige wird zusätzlich benötigt:

  • die Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. der Erziehungsberechtigten
  • Ist nur ein Erziehungsberechtigter zuständig, ist der Nachweis des alleinigen Sorgerechts durch einen Beschluss oder Gerichtsurteil notwendig
  • Bei 16-Jährigen (Zulassung von Zweirad / Leichtkraftrad) ist auch die Vorlage der bestandenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 sowie bei 17-Jährigen (Zulassung von PKW) die Fahrerlaubnis der Klasse BF 17 notwendig

 

 

Bei Zulassungen auf Firmen, Vereine oder sonstige Institutionen können Sie die benötigten Daten folgender Übersichtsliste.

Wir sind für Sie da

Wir sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen.

 

Pro Termin können maximal zwei Angelegenheiten bearbeitet werden.

 

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag

8 – 16 Uhr

 Freitag

8 – 14 Uhr

Sie erreichen uns

Kfz-Zulassungsstelle
Hauptstelle Gießen

Landkreis Gießen

Verkehr

Bachweg 9

35398 Gießen

 

Telefon 0641 9390-0

Fax 0641 9390-2205

zulassung@lkgi.de

 

 

Kfz-Zulassungsstelle
Außenstelle Grünberg

Gießener Straße 45

(an der Gallushalle)

35305 Grünberg

 

 

Kfz-Zulassungsstelle
Außenstelle Laubach
dauerhaft geschlossen.