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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Abmontierte KfZ-Kennzeichen.Abmeldung und Stilllegung eines Fahrzeugs

Bei der sogenannten Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

 

Sie können für die Außerbetriebsetzung auch eine andere Person beauftragen.

 

Wichtig:

Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Formulars für die Außerbetriebsetzung an, ob Sie das Kennzeichen für eine Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges für ein Jahr oder für ein neues, beziehungsweise ein anderes Fahrzeg für 90 Tage reservieren möchten. 

 

Eine Abmeldung ist bundesweit möglich.  

 

Abmeldung von Fahrzeugen online

Sie können mit einem Antrag ihr Fahrzeug auch online abmelden. Für die Außerbetriebsetzung müssen Sie dann nicht mehr bei der Zulassungsstelle persönlich vorbeikommen.


Voraussetzung:

Das Kennzeichen muss mit den ab 2. Januar 2015 gültigen Stempelplaketten mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sein. Das gleiche gilt für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs.

 

Sie müssen im Besitz eines elektronisch lesbaren Personalausweises und eines passenden Lesegerätes sein und über eine DE-Mail-Adresse verfügen.


Vorgehensweise:

  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen. Darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar.
  • Stempelplaketten des/der Kennzeichen/s abziehen und den unter dem Landeswappen liegenden Sicherheitscode mit einem stumpfen Gegenstand frei rubbeln.
  • Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Code einscannen.
  • Identität mit dem neuen Personalausweis (nPA) und Lesegerät vornehmen.
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des/der Sicherheitscode/s auf dem Formular des Portals.
  • Bezahlung der Gebühr mit ePayment-System.
  • Ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die Zulassungsbehörde  mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.
  • Die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch.

 

zur Online-Abmeldung

 

Altautoverordnung

Bei der Verwertung eines Autos innerhalb der Bundesrepublik ist bei einer Verschrottung ein Verwertungsnachweis abzugeben. Den Verwertungsnachweis erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb, bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben. Dies gilt für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1) oder zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen (Klasse N1).

 

Ist eines dieser Fahrzeuge einer anerkannten Stelle nach Paragraf 4 Absatz 1 der Altfahrzeugverordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter oder Eigentümer unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde das Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde überprüft, ob die Angaben zum Fahrzeug und zum Halter im Verwertungsnachweis richtig und vollständig sind, erfasst diese und gibt den Verwendungsnachweis zurück. 

 

 

Außerdem hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsbehörde bei einem Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu erklären, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist.

 

 

Wir sind für Sie da

Wir sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen.

 

Pro Termin können maximal zwei Angelegenheiten bearbeitet werden.

 

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8 – 14 Uhr

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