Um die Wartzeiten so kurz wie möglich zu halten, bieten wir ausschließlich Termine an. Dies bedeutet: Sie müssen einen Termin buchen – eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich. Die Terminbuchung ist bereits 3 Wochen im Voraus möglich.
Die Vorgehensweise ist denkbar einfach: Sie wählen einen Tag im Kalender aus, es erscheinen anschließend die verfügbaren Uhrzeiten. Zur Reservierung wählen Sie eine Uhrzeit aus, tragen Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein und folgen den Hinweisen im Reservierungssystem.
Terminreservierungen können nur von uns bearbeitet werden, sofern diese in unserem Terminreservierungssystem auf den eigenen Namen oder den Namen des Bevollmächtigten gebucht wurden. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Sie erhalten nach der Terminbuchung eine Bestätigungs-E-Mail mit enthaltener Wartenummer.
Für Händler und Zulassungsdienste ab fünf Vorgängen steht die Terminreservierung nicht zur Verfügung:
Für Sie wurde in der Hauptstelle in Gießen ein separater Händlerschalter eingerichtet, an dem Sie Ihre Zulassungsvorgänge gerne während unserer Öffnungszeiten (montags bis donnerstags bis 11 Uhr, freitags bis 10 Uhr) abgeben können.
Vorsprache und Bearbeitung nur mit Terminvereinbarung. Pro Termin können maximal zwei Angelegenheiten bearbeitet werden.
Terminreservierung für die Kfz-Zulassungsstelle
in Gießen, Bachweg 9
Klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Button, um zur Terminreservierung für die Kfz-Zulassungsstelle in Gießen zu gelangen. Stornierungen können ebenfalls online vorgenommen werden. Der Link zur Terminstornierung ist in der Terminbestätigung enthalten.
Terminreservierung für die Kfz-Zulassungsstelle
in Grünberg, Gießener Straße 45
Klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Button, um zur Terminreservierung für die Kfz-Zulassungsstelle in Grünberg zu gelangen. Stornierungen können ebenfalls online vorgenommen werden. Der Link zur Terminstornierung ist in der Terminbestätigung enthalten.
In der Außenstelle Grünberg können ebenfalls Termine für folgende Führerscheinangelegenheiten vereinbart werden:
- zu Antragsabgaben zur Ersatzausstellung
- zum Umtausch auf Kartenführerschein
- zur Verlängerung bestimmter Fzg. Klassen
- zur Ersterteilung
- Erweiterungen
- zum Begleiteten Fahren ab 17