Zivilschutz früher
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden durch den alliierten Kontrollrat die Luftschutzorganisationen und -einrichtungen aufgelöst. Dadurch entstanden große Lücken für den Schutz der Bevölkerung. Erst nachdem 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet war, wurde über neue Aktivitäten auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes erneut nachgedacht.
Ab 1950 wurde mit dem Aufbau des Technischen Hilfswerks begonnen, einer Katastrophenschutzeinrichtung des Bundes. Nach der Zustimmung der Westalliierten zur Umsetzung ziviler Luftschutzmaßnahmen übertrug die junge Bundesregierung dem Bundesministerium des Inneren den Aufbau des Luftschutzes. Das führte 1952 zur Bildung der Bundesanstalt für zivilen Luftschutz. 1974 wurde diese Einrichtung in Bundesamt für Zivilschutz (BZS) ungenannt.
Nachdem die Welt durch neue Bedrohungen, wie die Terroranschläge vom 11. September 2001 oder die Hochwasserkatastrophe 2002 betroffen ist, wurde ein zentrales Organisationselement für die zivile Sicherheit erreichtet – das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Zivilschutz heute
Der Zivilschutz ist heute ein Teil der Zivilverteidigung, für die das Bundesministerium des Inneren zuständig ist. Dazu stellt der Bund Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung. Diese werden von den Bundesländern, aber auch für den Katastrophenschutz eingesetzt.
Häufig werden diese Fahrzeuge an Unfallstellen, wenn auch unbewusst, von der Bevölkerung wahrgenommen.
Es handelt sich um die orangefarbenen Rettungshubschrauber, die durch das Ministerium als Zivilschutzhubschrauber zur Verfügung gestellt werden. An 12 Standorten in Deutschland findet man die orangen Retter aus der Luft. In Hessen sind die Standorte Frankfurt (Christoph 2) und Kassel (Christoph 7) als Luftrettungszentren aufgestellt.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist eine der Organisationen, die im Verteidigungsfall Zivilschutzaufgaben übernimmt. Das THW ist als Bundeseigene Organisation direkt dem Bundesministerium des Inneren unterstellt.
Das Internationale Zivilschutzzeichen ist in dem Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 geregelt. Es stellt ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund dar.
Das Zeichen sollte aus zwei Farben und aus einfachen geometrischen Formen besten. Außerdem sollte es von anderen Schutzzeichen zu unterscheiden sein und auch auf größere Entfernung gut zu erkennen sein.
Heute arbeiten der Zivilschutz des Bundes und der Katastrophenschutz der Länder Hand in Hand.