Mit der KATRETTER-App soll im Landkreis Gießen ein möglichst flächendeckendes Ersthelfer-System aufgebaut werden. Über die App werden freiwillige Helfer alarmiert, die sich in der Nähe eines Notfallorts aufhalten und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen können.
Bei einem Notfall mit Atem- oder Kreislaufproblemen sieht die Gießener Leitstelle, welcher bei der KATRETTER-App registrierte Helfer am nächsten ist, und schickt via App einen Alarm ohne personenbezogene Daten auf dessen Smartphone. Nehmen sie den Auftrag an, erhalten sie die konkrete Adresse des Einsatzortes und genaue Information zum Betroffenen. Damit können sie im Idealfall schneller vor Ort sein als Rettungsdienst oder Notarzt. Parallel dazu wird immer auch der Rettungsdienst alarmiert.
Alarmiert werden die freiwilligen Helfer bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung, bei allen weiteren Hinweisen auf einen Kreislaufstillstand, bei einer bewusstlosen Person auch mit erhaltener Atmungs- oder Kreislauffunktion. Dies geschieht in einem Radius von 2 km um den Notfallort bzw. im Stadtgebiet Gießen 1 km Radius.
Der Ersthelfer leitet Wiederbelebungsmaßnahmen ein und verdoppelt beziehungsweise verdreifacht damit die Überlebenschancen bis der Rettungsdienst eintrifft. Wichtig dabei: Die Hilfe ist freiwillig, für die Ersthelfer also nicht verpflichtend. Wer gerade nicht helfen kann oder will, muss das auch nicht tun. Sie haben Interesse? Bitte nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Voraussetzung zur Registrierung als Ersthelfer ist ein neunstündiger Erste-Hilfe-Kurs, der bei Anmeldung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Teilnahme an der Fortbildung kann entfallen, wenn der Ersthelfer über entsprechende Berufserfahrung verfügt und den Beruf ausübt zum Beispiel als Arzt, Rettungsdienstmitarbeiter oder medizinisches Fachpersonal.
Informationen für die Freiwilligen im KATRETTER-System im Landkreis Gießen
Stand: 20.06.2023
Über welche Qualifikation muss ich als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer für das „KATRETTER-System“ verfügen?
Um für das „KATRETTER-System“ freigeschaltet zu werden, müssen Sie an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (neun Stunden) teilgenommen haben, um beispielsweise am Notfallort erste Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten zu können. Personen, die über eine Fahrerlaubnis verfügen, haben diesen bereits mindestens einmal absolviert. Die Erste-Hilfe-Ausbildung darf an Tag der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein.
Der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ist grundsätzlich vor Ihrer Freischaltung als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer in der Smartphone-App „KATRETTER“ nötig. In der Folge kann man um je ein Jahr seine Helfer-Tätigkeit verlängern, wenn man an einer 4-stündigen-Fortbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Wenn Sie über eine entsprechende Berufskunde verfügen und den Beruf derzeit ausüben (bspw. Arzt / Ärztin, Mitarbeiter/in des Rettungsdienstes oder weiteres medizinisches Fachpersonal) können Sie hierüber einen Nachweis einreichen.
Die absolvierende Fortbildung in Erste Hilfe ist für Sie als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer kostenfrei. Grundsätzlich ist eine jährlich durchzuführende Auffrischung in Erste Hilfe für alle am „KATRETTER-System“ teilnehmenden freiwilligen Helferinnen und Helfer verpflichtend. Fehlt eine aktuell gültige Fortbildung in Erste Hilfe, muss aus rechtlichen Gründen die Freischaltung für das „KATRETTER-System“ solange ausgesetzt werden, bis Sie die Auffrischung in Erste Hilfe absolviert haben.
Die aktuellen Termine für die spezielle Fortbildung in Erste Hilfe für das „KATRETTER-System“ können Sie per E-Mail anfragen: katretter@lkgi.de
Wie alt muss ich als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer sein, um mich für die Smartphone-App „KATRETTER“ registrieren zu können?
Eine Registrierung als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer für die Smartphone-App „KATRETTER“ ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.
Wie kann ich meine Tätigkeit als freiwillige Helferin und Helfer für das „KATRETTER-System“ wieder beenden?
Ihre Tätigkeit kann jederzeit per E-Mail an katretter@lkgi.de beendet werden.
Erhalten die freiwilligen Helferinnen und Helfer eine Bezahlung für Ihre Tätigkeit?
Nein, eine Vergütung Ihrer Tätigkeit als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer erfolgt nicht. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Ein Arbeitsverhältnis / Dienstverhältnis mit dem Landkreis Gießen wird mit der Tätigkeit als freiwillige Helferinnen oder freiwilliger Helfer ebenfalls nicht begründet.
Wann bin ich als freiwillige Helferin oder Helfer alarmierbar?
Eine Alarmierung ist immer dann möglich, wenn durch die Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen zeitgleich mit dem Rettungsdienst das „KATRETTER-System“ ausgelöst wird und Sie sich in der Nähe des Notfallortes befinden.
Welche freiwilligen Helferinnen und Helfer wann alarmiert werden, entscheidet das „KATRETTER-System“. Am Ende entscheiden aber Sie, ob Sie den Einsatz annehmen oder diesen ablehnen wollen.
In welchen Situationen könnte ich als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer über die Smartphone-App „KATRETTER“ alarmiert werden?
Bei allen zeitkritischen, lebensbedrohlichen Einsätzen, bei denen Sie auch ohne spezielle Ausrüstung wertvolle Ersthelfermaßnahmen noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes einleiten können. Dazu zählen Einsätze wie:
a. bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung
b. bei allen weiteren Hinweisen auf einen Kreislaufstillstand
c. bei einer bewusstlosen Person auch mit erhaltener Atmungs-/ Kreislauffunktion
Bin ich als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer versichert?
Ja. Sie als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer sind grundsätzlich unfall- und haftpflichtversichert. Abgedeckt wird jedoch - wie bei einem normalen Versicherungsvertrag - kein vorsätzliches Handeln.
Für versicherungsrechtliche Fragen hat der Landkreis Gießen eine Übersicht über den Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Tätigkeit als freiwillige Helferinnen oder freiwilliger Helfer des KATRETTER-Systems erstellt.
Weitere versicherungsrechtliche Fragen können an katretter@lkgi.de oder telefonisch an 0641 79504-3405 gerichtet werden.
Wie werde ich freiwillige Helferinnen oder Helfer für das „System KATRETTER“?
Die Smartphone-App „KATRETTER“ wurde im Landkreis Gießen in einer Pilotphase getestet. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wurde die Smartphone-App „KATRETTER“ für den gesamten Landkreis Gießen zum 01.01.2020 freigegeben.
Bereits während der Pilotphase konnten interessierten Personen, die freiwillige Helferinnen und Helfer im „KATRETTER-System“ werden wollten, an einer der angebotenen Fortbildungen in Erste Hilfe teilnehmen, um im Anschluss an die Pilotphase für das „KATRETTER-System“ zur Verfügung zu stehen.
Bei Interesse, ist eine Anmeldung für die Fortbildung in Erste Hilfe direkt bei den beteiligten Partnerorganisationen DRK/JUH möglich.
Haben Sie einen speziellen Terminwunsch oder möchten Sie als gemeinsame Gruppe die spezielle Fortbildung in Erste Hilfe wahrnehmen, so schreiben Sie eine E-Mail an katretter@lkgi.de.
Gerne stehen wir Ihnen auch unter 0641 79504-3405 zur Verfügung.
Welches Smartphone oder Handy benötige ich als freiwillige Helferin oder freiwilliger Helfer?
Die Smartphone-App „KATRETTER“ steht für die Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung.
Von wem wird das System „KATRETTER“ betrieben?
KATRETTER ist eine Kooperation des Landkreises Gießen, der gemeinnützigen Forschungseinrichtung Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) und der nicht gewinnorientierten CombiRisk GmbH.
Wer alarmiert die freiwilligen Helferinnen und Helfer über die Smartphone-App „KATRETTER“?
Die Alarmierung erfolgt durch die Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen.
Warum funktioniert meine Registrierung nicht?
Für eine erfolgreiche Registrierung ist eine spezielle Fortbildung in Erste Hilfe erforderlich. Diese muss zwingend absolviert worden sein. Erst nachdem Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben und Ihre persönlichen Angaben im „KATRETTER-System“ erfasst wurden, kann die Registrierung erfolgreich abgeschlossen werden.
Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für die Smartphone-App „KATRETTER“?
Ihre persönlichen Zugangsdaten werden Ihnen nach der der Anmeldung per E-Mail zugesendet.
Um Sie jedoch im „KATRETTER-System“ erfassen (Versicherungsschutz) und auch zu der regelmäßig durchzuführenden Auffrischung in Erste Hilfe einladen zu können, benötigen wir von Ihnen noch einige personenbezogene Daten. Dazu müssen Sie einen „Erfassungsbogen“ ausfüllen, denen wir Ihnen zusenden, wenn Sie sich bei uns über katretter@lkgi.de oder in der App angemeldet haben. Ohne die Angaben in dem Erfassungsbogen, ist eine Zusendung Ihrer Zugangsdaten nicht möglich.
Sollten Ihnen innerhalb von sieben Werktagen nach der erfolgreichen Fortbildung in Erste Hilfe Ihre Zugangsdaten per E-Mail nicht zugehen, wenden Sie sich bitte an katretter@lkgi.de oder telefonisch an 0641 79504-3405.
Informationen über den Versicherungsschutz
Diese Übersicht dient als grobe Orientierung zum Thema Versicherungsschutz für die freiwilligen Helferinnen und Helfer des „KATRETTER-Systems“ im Landkreis Gießen, soweit diese als Ersthelferinnen und Ersthelfer tätig werden. Letztendlich ist der Deckungsschutz immer im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Wie sind die freiwilligen Helferinnen und Helfer haftpflichtversichert und wer ersetzt mögliche Schäden an persönlichem Eigentum, das im Einsatz beschädigt wird?
Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, welche die freiwilligen Helferinnen und Helfer im Rahmen ihrer Einsatztätigkeit Dritten zufügen, haftet grundsätzlich der Landkreis Gießen im Rahmen der Amtshaftung; eine unmittelbare Inanspruchnahme der freiwilligen Helferinnen und Helfer ist dadurch grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus sind die Einsätze der freiwilligen Helferinnen und Helfer über die Allgemeine Haftpflichtversicherung des Landkreises Gießen beim GVV Kommunalversicherung VVaG mit der Geschäftsstelle in Wiesbaden, in unbegrenzter Höhe versichert.
Wie sind die freiwilligen Helferinnen und Helfer gegen Personenschäden unfallversichert?
Die freiwilligen Helferinnen und Helfer sind grundsätzlich über die Unfallkasse Hessen mit Sitz in Frankfurt/Main gesetzlich unfallversichert. Die Unfallkasse trägt alle Kosten, die entstehen, um die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen. Neben den eigentlichen Behandlungskosten zählt hierzu auch die Finanzierung von Reha-Maßnahmen. Auch eine finanzielle Absicherung der Versicherten und ihrer Familien ist gegeben. Die finanzielle Absicherung umfasst neben einem Verletztengeld (nur bei Arbeitslosigkeit) auch das sogenannte Übergangsgeld, eine Unfallrente, Abfindung von Renten und diverse zusätzliche Geldleistungen. Im Todesfall wird zudem ein Sterbegeld gezahlt und eventuell entstandene Überführungskosten übernommen. Auch Hinterbliebenenrenten und -beihilfen gehören zum Leistungsumfang der Unfallkasse Hessen.
Was ist im konkreten Schadenfall zu tun?
Der Vorfall ist unverzüglich und unmittelbar dem Landkreis Gießen, Fachdienst 16 – Gefahrenabwehr, (Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Zivile Verteidigung) Stolzenmorgen 19, 35394 Gießen, Telefonnummer: 0641 79504-3400, Fax: 0641 79504-3099 unter E-Mail: katretter@lkgi.de, anzuzeigen. Entsprechende Schadenanzeigeformulare werden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Damit ist ein sehr weitreichender Versicherungsschutz gewährleistet, der aber nicht 100 Prozent aller Haftungsrisiken abdecken kann.
Fazit
Damit ist ein sehr weitreichender Versicherungsschutz gewährleistet, der aber nicht 100 Prozent aller Haftungsrisiken abdecken kann.