Notfallpläne werden von Unternehmen oder Gefahrenabwehrbehörden aufgestellt, um bei schweren Unfällen wie etwa Feuer, Betriebsstörungen oder Explosionen schnell Hilfe leisten zu können und eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt zu minimieren oder sogar zu vermeiden.
Nach schweren Unfällen in der Vergangenheit wurde durch die Europäische Union eine Störfallrichtline festgelegt, die sogenannte Seveso-Richtline. Danach haben Betriebe mit bestimmten Mengen an gefährlichen Stoffen einen internen Notfallplan anzufertigen, während die zuständigen Behörden einen externen Notfallplan erstellen.
Die Pläne unterscheiden sich darin, dass der interne Notfallplan alle Maßnahmen innerhalb der Werksgrenzen beinhaltet und der externe Notfallplan die Maßnahmen außerhalb der Werksgrenzen, zum Schutz der Bevölkerung beinhaltet. Die Notfallpläne werden in gewissen Zeitintervallen durch die Behörden überprüft und gegebenenfalls erneuert. Danach müssen die Pläne der Öffentlichkeit ausgelegt werden.