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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Modellfeuerwehrauto steht auf einem Geldschein.Sammelbestellungen können den Preis erheblich reduzieren: Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Gießen an die Städte und Gemeinden regelt die finanzielle Förderung des Brandschutzes, der sogenannten Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes. Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Kommunen bei Beschaffungen des abwehrenden Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe, des überörtlichen Brandschutzes und Allgemeiner Hilfe, des Katastrophenschutzes und zum Schutze der Einsatzkräfte (Schutzkleidung).

 

Gefördert werden Gegenstände, die gemeindeübergreifend, also interkommunal, beschafft werden. Einer besonderen Förderung unterliegen die Jugendfeuerwehren und Kinder-Minigruppen. Auch hier gilt der Grundsatz, dass mehrere Kommunen von der Maßnahme profitieren beziehungsweise der Kreisfeuerwehrverband Gießen e.V. bzw. Kreisjugendfeuerwehr die Maßnahme gemeindeübergreifend anregen und begleiten.

 

Auch das Land regelt in einer Richtlinie die finanzielle Förderung des Brandschutzes für die Städte und Gemeinden. Diese wird durch Zuwendungen aus dem Topf der Feuerschutzsteuer und allgemeinen Haushaltsmitteln gewährt. Gefördert werden Feuerwehrfahrzeuge und der Bau von Feuerwehrwehrhäusern und Feuerwachen.


Der Kreis nimmt die Zuwendungsanträge der Kommunen entgegen, bereitet diese auf und stellt eine Prioritätenliste für die Fahrzeuge und Baumaßnahmen auf. Das Land Hessen gewährt die Zuwendungen nach der Notwendigkeit und den zur Verfügung stehenden Geldern.  

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Landkreis Gießen

Gefahrenabwehr

 

Gefahrenabwehrzentrum Gießen
Stolzenmorgen 19
35394 Gießen

 

stv. Fachdienstleiter

Thomas Kreuder

 

Tel. 0641 79504-3100

Fax 0641 79504-3099

 

 Brand-Katastrophenschutz@lkgi.de