Der sogenannte vorbeugende Brandschutz ist das erste Glied der Gefahrenabwehrkette. Bevor die Feuerwehr aufgrund eines Gefahrenfalles tätig werden muss, sorgt der vorbeugende Brandschutz dafür, dass das Leben, die Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage in einem Gebäude nicht gefährdet werden.
Der vorbeugende Brandschutz hat das Ziel, Brandlasten in einem Gebäude so niedrig wie möglich zu halten, eine Brandausbreitung auf andere Räume, Etagen oder Gebäude zu verhindern, Rettungswege zu sichern und nicht zuletzt eine Brandbekämpfung für den Gefahrenfall vorzubereiten.
Hier werden vorbeugende Maßnahmen veranlasst, mögliche Brand-, Explosions- oder Umweltgefährdungen zu verhindern bzw. einzudämmen, die von Sonderbauten oder technischen Anlagen ausgehen können und dadurch Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerte erheblich gefährden würden.
Die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes beziehen sich insbesondere auf die Bereiche:
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz
- betrieblich-organisatorischer Brandschutz
Sie stellen insgesamt eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit des abwehrenden Brandschutzes durch die Feuerwehren vor Ort dar.
Der vorbeugende Brandschutz…
- erstellt brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren sowie Genehmigungen nach Immissionsschutz- und Störfallrecht und ist bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden und sonstige Stellungnahmen beteiligt.
- setzt regelmäßige Begehungen (Gefahrenverhütungsschauen) in Sonderbauten einschließlich Mängelfeststellung sowie Anordnung und Überwachung der Mängelbeseitigung um.
- berät bei der Aufstellung von Feuerwehrplänen, betrieblichen Brandschutzordnungen, Notfallplänen, Evakuierungsplänen sowie deren Prüfung und abschließende Genehmigung.
- berät außerdem bei der Projektierung von Brandmeldeanlagen, ortsfesten Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, lüftungstechnische Anlagen und sonstigen sicherheitstechnischen Anlagen.
- unterstützt und nimmt Stellungnahmen bei Märkten, Straßenfesten und anderen Großveranstaltungen.
- berät die Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen bei der Sicherstellung der Löschwasserversorgung.