Der Kreisbrandinspektor ist der höchste Feuerwehrmann des Landkreises. Er wird von neun Kreisbrandmeister/innen mit unterschiedlichen Aufgaben unterstützt und vertreten.
Auf Kreisebene werden zahlreiche Feuerwehrausbildungen angeboten: Dazu gehören die Truppmannausbildung Teil 1 und 2, Lehrgänge für Träger von Atemschutzgeräten, Maschinist für Löschfahrzeuge, Absturzsicherung sowie Sprechfunk-, Bahn- und Motorkettensägenausbildung.
In allen Städten und Gemeinden im Kreis gibt es eine Jugendfeuerwehr. Die Minifeuerwehren in vielen Kommunen helfen maßgeblich dabei, das freiwillige Engagement in den Feuerwehren aufrechtzuhalten. Sie sichern das gesellschaftliche und kulturelle Leben und zeigen, was Gemeinsinn bedeutet.
Kommunen erhalten Zuwendungen vom Landkreis Gießen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die nicht vom Land gefördert werden und für Ausrüstungsgegenstände, die gemeinsam beschafft werden. Ziel ist es, mit der gemeinsamen Bestellung das wirtschaftlich günstigste Angebot zu nutzen.
Von Sonderbauten oder technischen Anlagen können auch Gefahren ausgehen können und dadurch Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerte gefährdet werden. Der Vorbeugende Brandschutz kümmert sich um Maßnahmen, dies zu verhindern oder einzudämmen.
Unsere Aufgabe ist es auch, die Brandschutzerziehung zu fördern und zu unterstützen. Dafür steht ein Anhänger zur Verfügung, der von den Städten und Gemeinden ausgeliehen werden kann. Ausgebildetes Personal vermittelt spielerisch wie zum Beispiel der Notruf richtig abgesetzt wird.
Im Hinblick auf die in einer technisch geprägten Zeit zu bewältigenden Aufgaben soll die Feuerwehrleistungsübung die im Dienst erworbenen Kenntnisse festigen und ergänzen. Sie wird als Leistungsnachweis der Truppmannausbildung Teil 2 anerkannt.