Der Fachdienst Gefahrenabwehr umfasst die Bereiche Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz. Diese, durch verschiedene Gesetzte geregelten Aufgaben sind durch den Landkreis Gießen durchzuführen.
Hier werden grundlegende Fragen rund um den Brandschutz und andere Hilfeleistungen beantwortet. Dazu gehören die Hilfestellung bei technischen Fragen, Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, die Beratung beim Bau von Feuerwehrhäusern und vorbeugender Brandschutz.
Unter Katastrophenschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit, Tiere oder die Umwelt vor extremen Schadensereignissen zu schützen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Hilfsorganisationen.
Der Rettungsdienst ist eine Aufgabe der Gesundheitsvorsorge. Der Landkreis Gießen beauftragt Dritte für die Umsetzung. Ziel ist es, die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung und des qualifizierten Krankentransports jederzeit zu gewährleisten.
Der Zivilschutz ist verantwortlich für alle nicht-militärischen Maßnahmen im Verteidigungs- oder Spannungsfall, zum Schutz der Bevölkerung und um das öffentliche Leben und Infrastruktur aufrecht zu halten.
Der Landkreis Gießen unterhält in der Gießener Steinstraße eine ständig erreichbare und betriebsbereite Leitstelle für den Rettungsdienst, den Katastrophenschutz und den Brandschutz. Die Zentrale Leitstelle ist zuständig für den Landkreis Gießen.