Bei befristet erteilten Fahrerlaubnissen der C- und D-Klassen für Busse und Lastwagen müssen Sie die Verlängerung rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Bei der Verlängerung wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Es ist notwendig, den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Dann können Sie den Führerschein persönlich mit Personalausweis oder Reisepass abholen oder eine andere Person bevollmächtigten. Ihr abgelaufener Führerschein wird bei uns abgegeben.
Für die Verlängerung der Klassen C und D benötigen Sie:
- eine Meldebescheinigung ist bei Vorlage eines gültigen aktuellen Personalausweises nicht erforderlich
- gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
- Führerschein
- Bei Inhabern eines grauen oder rosa Füherscheines eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht in Gießen ausgestellt wurde
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
- Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- zusätzlich Nachweis über ausreichendes Leistungsvermögen (psychometrische Leistungstests) ab dem 50. Lebensjahr (für die D-Klassen)
- polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (für die D-Klassen)
- Die Kosten belaufen sich auf 43,90 Euro.
Seit dem 23.05.2021 wird eine erworbenen Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr mit der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.