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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Führerschein mit dem Kürzel "F" für Frankreich.Was bedeutet Führerscheineignung, wie kann ich meinen ausländischen oder dienstlichen Führerschein umschreiben lassen oder wo erhalte ich eine Fahrerkarte? Bei der Führerscheinstelle arbeiten die Expertinnen und Experten zu diesen Fragen. Diese Sammlung hilft Ihnen dabei, Antworten zu ihren Themen zu finden, die vielleicht etwas abseits von den klassischen Fragestellungen liegen.

 

Und: Falls Sie weitere Fragen haben, die Sie hier nicht finden: Rufen Sie uns an, schreiben oder mailen Sie uns.

 

 

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Ein Merkblatt mit Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI - Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland).

 

Informationen erhalten Sie auch unter den Rufnummern 0641 9390 2291 und 0641 9390 2257.

 

 

Führerscheineignung

Bevor die Führerscheinstelle eine Fahrerlaubnis erteilt, muss sie prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen. Außerdem ist immer ein Nachweis über das Sehvermögen erforderlich.

 

Die im Einzelfall erforderlichen Eignungsnachweise richten sich nach der von Ihnen beantragten Führerscheinklasse. Wenn Sie z.B. eine Fahrerlaubnis für Lastwagen oder Busse oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wie Taxis beantragen, müssen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens einreichen.

 

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für Busse oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erstmalig erwerben oder ab dem 50. Lebensjahr (bei Bussen) bzw. ab dem 60. Lebensjahr (bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) verlängern lassen wollen, müssen Sie zusätzlich durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit erfüllen.

 

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis z.B. für Zweiräder oder Autos (bis 3,5 t) beantragen, ist in der Regel nur ein Sehtest erforderlich. Ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten wird nur verlangt, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht.

 

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung muss die Führerscheinstelle verlangen, wenn Sie z.B. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben oder Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt haben.

 

Auch wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, kann oder muss die Führerscheinstelle Ihre Eignung überprüfen, wenn aus konkretem Anlass Zweifel an Ihrer Fahreignung entstehen.

 

Über die Einzelheiten eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens informiert Sie gerne Ihre Führerscheinstelle.

 

  

 

Fahrerkarte

Die Fahrerkarte erhalten Sie nicht bei der Führerscheinstelle, sondern beim TÜV Hessen (An der Automeile 18 B, 35394 Gießen, Tel. 0641 980427).

 

Sollten Sie noch im Besitz eines „Papierführerscheines“ sein, müssen Sie diesen vor Beantragung der Fahrerkarte bei der Führerscheinstelle in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.

 


Verkehrsrecht

Geht es um das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder haben Sie Spezialfragen zum Fahrerlaubnisrecht: In der Führerscheinstelle geben wir uns große Mühe, Antworten auf Ihre speziellen Fragen zu finden. Versuchen Sie es: Rufen Sie uns an.

 

 

Fahrerlaubnis auf Probe

Wenn Sie die erste Fahrerlaubnis erwerben, wird Ihnen eine Probezeit erteilt. Diese Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, wenn Ihnen der Führerschein ausgehändigt wird bzw. der vorläufige Nachweis der Fahrberechtigung.

 

Die Fahrerlaubnis auf Probe hat die Funktion, dem Gefährdungsrisiko von Fahranfängern entgegenzuwirken. Es soll ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten erreicht werden und insbesondere das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema: Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Verkehr

Bachweg 9

35398 Gießen

 

Tel. 0641 9390-2292

Fax 0641 9390-2192

fahrerlaubnis@lkgi.de

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