Wer gewerblich Personen in einem Taxi, Mietwagen, gebündelten Bedarfsverkehr oder Pkw im Linien- und Ausflugsverkehr befördern will, benötigt zusätzlich zu dem normalen Führerschein auch einen Personen- oder Fahrgastbeförderungsschein. Auch für bestimmte Beförderungsarten mit einem Krankenkraftwagen ist dieser Zusatzführerschein erforderlich. Es ist notwendig, den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in EU-Führerschein“.
Für einen Fahrgastbeförderungsschein benötigen Sie:
- eine Meldebescheinigung ist bei Vorlage eines gültigen aktuellen Personalausweises nicht erforderlich
- gültigen Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
- EU-Kartenführerschein (ggf. Papierführerschein umtauschen)
- Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über ausreichendes Leistungsvermögen (psychometrische Leistungstests)
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“
- Die Kosten belaufen sich auf 43,90 Euro
für Taxi und Mietwagen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Führerscheinbesitz Klasse B mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre
für Krankenkraftwagen:
- Mindestalter 19 Jahre
- Führerscheinbesitz Klasse B mindestens ein Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre
- Nachweis über eine Ausbildung in „Erste Hilfe“
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal fünf Jahren ausgestellt, kann aber auf Antrag verlängert werden.
Für eine Verlängerung der Fahrgastbeförderungsschein benötigen Sie:
- eine Meldebescheinigung ist bei Vorlage eines gültigen aktuellen Personalausweises nicht erforderlich
- gültigen Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
- Kartenführerschein
- Fahrgastbeförderungsschein
- Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über ausreichendes Leistungsvermögen (psychometrische Leistungstests) bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“
- Die Kosten belaufen sich auf 38 Euro