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Ab dem 23.05.2021 wird für die Qualifikation zum gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein entfällt zeitgleich. Führerscheine, bei denen die Schlüsselzahl 95 in Vergangenheit eingetragen wurden, bleiben bis zu dem Ablaufdatum gültig. Die Ausstellung eines FQN ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen und wird nach der Bestellung direkt von der Bundesdruckerei an den Antragssteller versendet. Lediglich bei einer Expressbestellung erfolgt die Lieferung an die Fahrerlaubnisbehörde, die sich nach Erhalt des FQN mit dem Antragssteller in Verbindung setzen wird.

 

Für die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweis benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit einer aktueller* Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild,
  • Bescheinigung über das Bestehen der (beschleunigten) Grundqualifikation oder
    die Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz oder
    Abschlusszeugnis der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder Abschlusszeugnis der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Original
  • der gültige Führerschein mit den maßgeblichen Fahrerlaubnisklassen, für die ein Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt wird.

 

Verwaltungsgebühren:

Ausstellung eines FQN oder eines neuen FQN bei Änderungen oder Beschädigung, einschließlich Auskünfte von und Mitteilungen an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) 20,80 €

Ausstellung eines FQN oder eines neuen FQN bei Verlust oder Diebstahl, einschließlich Auskünfte von und Mitteilungen an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) 25,20 €

 

Zusätzliche Gebühren:

Bestellung/Zusendung FQN innerhalb Deutschlands: 11,70 €

Bestellung/Zusendung FQN innerhalb der EU: 12,80 €

Bestellung/Aushändigung FQN im Expressverfahren: 17,10 €

 

Gebühren für die Prüfung und Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen: 7,00 €

 

Bei einem Verlust und der Beantragung eines neuen FQN kommen weitere 30,70 € Verwaltungsgebühren für die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung hinzu.
Wurde der FQN gestohlen, ist bei der Beantragung die Vorlage einer Diebstahlsanzeige ausreichend.

 

Weitere Hinweise und Merkblätter finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr BAG - Qualifikation und Weiterbildung (bund.de) und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI - Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.

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