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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Junge zeigt stolz seinen Führerschein.Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

 

Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich, da eine Unterschrift für den beantragten Führerschein zu leisten ist. Die Unterlagen zu dem Ersterteilungsantrag sind vollständig einzureichen.

Der Führerschein wird in der Regel nach bestandener Prüfung von dem Prüfer ausgehändigt. In bestimmten Fällen, etwa wenn am Prüfungstag das Mindestalter noch nicht erreicht ist, wird der Führerschein von uns ausgehändigt.

 

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie für zwei Jahre auf Probe mit Ausnahme der Klassen AM, L und T. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie wegen einer begangenen erheblichen Verkehrszuwiderhandlung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die während der Probezeit vorgefallen ist.
Eine Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE wird immer nur für fünf Jahre befristet erteilt.

 

Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis benötigen Sie:

  • Eine Meldebescheinigung ist bei Vorlage eines gültigen aktuellen Personalausweises nicht erforderlich
  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • Sehtest (für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T)
  • Nachweis über eine ärztliche Untersuchung und Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung (beides für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • Nachweis über ausreichendes Leistungsvermögen (psychometrische Leistungstests) für die Klassen D1, D1E, D, DE
  • Nachweis über eine Ausbildung in „Erste Hilfe“
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (für die Klasse D- und D1-Klassen)
  • Fahrschuladresse
  • Die Kosten betragen 43,90 Euro bis 44,70 Euro, abhängig von der beantragten Klasse

 

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