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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine illustrierte Siebzehn mit einem draufliegenden Schlüssel.Mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ kann ein Jugendlicher die Führerscheinausbildung in der Fahrschule bereits mit sechzehneinhalb Jahren beginnen. Nach bestandener Fahrprüfung wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung übergeben, die nur in der Bundesrepublik Deutschland gilt.

 

Damit kann der oder die Jugendliche unter einer Bedingung fahren: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss sich eine weitere Person mit im Fahrzeug befinden, die auch in der Prüfungsbescheinigung mit aufgeführt ist. Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

 

Die persönliche Vorsprache ist zur Antragsstellung erforderlich.

 

Für das „Begleitete Fahren mit 17“ benötigen Sie:

  • eine Meldebescheinigung ist bei Vorlage eines gültigen aktuellen Personalausweises nicht erforderlich
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • Sehtest
  • Nachweis über die Ausbildung in „Erste Hilfe“
  • Antragsformular für „Begleitetes Fahren mit 17“
  • zusätzliches Beiblatt je Begleitperson (Voraussetzungen: Mindestalter 30 Jahre, Fahrerlaubnisbesitz seit mindestens 5 Jahren, nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister)
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins der Begleitperson
  • Fahrschuladresse
  • Mit einer Begleitperson betragen die Kosten 61,80 Euro. Jede weitere Begleitperson kostet 8,40 Euro.

 

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